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Mecklenburg-VorpommernJeder 19. Häftling wegen nicht bezahlter Geldstrafe in Haft

18.01.2026, 05:02 Uhr
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Kritiker weisen darauf hin, dass besonders oft Arme in Haft müssten, weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlen könnten. Eine neue Rechtslage zeigt etwas Wirkung.

Schwerin (dpa/mv) - Jeder 19. Häftling in Mecklenburg-Vorpommern ist wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe im Gefängnis. Von den täglich im Schnitt 950 Insassen der Justizvollzugsanstalten in MV waren im vergangenen Jahr 50 wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe hinter Gittern, wie ein Ministeriumssprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Früher wurden Ersatzfreiheitsstrafen in noch größerem Umfang vollzogen. Nach einer Gesetzesänderung im Bund vom 1. Februar 2024 wurde die Haftandrohung halbiert: Musste bis dahin für jeden nicht gezahlten Tagessatz Geldstrafe ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe abgesessen werden, entsprechen seither zwei Tagessätze einem Tag Haft.

Sechs Stunden Arbeit sparen einen Tag Haft

In Mecklenburg-Vorpommern wurde darüber hinaus geregelt, dass mit sechs Stunden gemeinnütziger Arbeit ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden kann. In Härtefällen reichen auch drei Stunden. "Dabei geht es um Ausnahmen für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, altersbedingt eingeschränkter Leistungsfähigkeit oder bei Betreuungsverantwortung für minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Angehörige", erläuterte Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke).

Die Gesetzesänderung 2024 im Bund und die dazugehörige Tilgungsverordnung in MV haben Bernhardt zufolge Wirkung gezeigt. "Der Umfang der Ersatzfreiheitsstrafen konnte von 71,2 Gefangenen pro Tag im Schnitt im Jahr 2023 auf durchschnittlich 50,4 Gefangene pro Tag im vorigen Jahr reduziert werden", berichtete sie.

Da die Betroffenen nicht zu einer Haft-, sondern zu einer Geldstrafe verurteilt worden seien, müsse alles darangesetzt werden, einen Freiheitsentzug zu vermeiden. Überdies ist die Inhaftierung teuer - ein Tag im Gefängnis kostet in MV an die 200 Euro.

Anwälte: Oft arme Menschen betroffen

Kritiker der Ersatzfreiheitsstrafe weisen darauf hin, dass oft Arme sie absitzen müssten. Es gebe Menschen, die eine Geldstrafe nicht bezahlen könnten, weil sie überschuldet und arbeitslos seien, sagt etwa der Deutsche Anwaltsverein. Es brauche eine klare Unterscheidung zwischen Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsunwilligkeit.

Quelle: dpa

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