Mecklenburg-VorpommernLäden in Urlaubsorten können an Ostern wie geplant öffnen

Das Gerichtsurteil zu den Sonntagsöffnungen in MV hatte im Land für Aufsehen gesorgt. Ostertouristen müssen sich laut Wirtschaftsministerium aber keine Sorgen machen.
Schwerin (dpa/mv) - Urlauberinnen und Urlauber können an Ostern in touristischen Orten in Mecklenburg-Vorpommern mit geöffneten Läden rechnen. "Die von vielen Unternehmen in unseren touristischen Regionen bereits fest eingeplante Öffnung ist nicht in Gefahr", sagte Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte (SPD) laut einer Mitteilung des Wirtschaftsministeriums. Am Karfreitag müssten die Läden geschlossen bleiben, an Ostersonntag und Ostermontag (5. und 6. April) sei eine Öffnung möglich.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald hatte die geltenden Regeln für die Sonntagsöffnung in Urlaubsorten in MV vergangene Woche für unwirksam erklärt. Laut Gericht verletzt die Verordnung den gesetzlich gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz. Das gebotene Regel-Ausnahme-Verhältnis werde nicht gewahrt. Das Urteil hatte im Land Aufsehen erregt. Die Entscheidung ist bislang aber nicht rechtskräftig. Allein die Zustellung der Urteilsbegründung dürfte noch Wochen dauern.
Die Regelungen zur Sonntagsöffnung seien im Gesetzgebungsverfahren von der Landesregierung umfassend geprüft worden, auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, teilte das Ministerium mit. Die Gründe des Gerichts würden nach Zustellung sorgfältig ausgewertet, um über das Vorgehen zu entscheiden. Das Land hat danach einen Monat Zeit, beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde dagegen einzulegen, dass das OVG eine Revision nicht zugelassen hat.
Zurück zur alten Bäderregelung?
Ein Zurück zur alten Bäderregelung schloss Schulte aus. "Entweder wird die Regelung weiter Bestand haben oder aber wir werden zeitig genug eine neue vorlegen", sagte er. An einer möglichen Neuregelung und möglichen tragfähigen Gründen für eine Beschwerde werde bereits gearbeitet. Das Ministerium werde in den kommenden Wochen mit Verantwortlichen aus der Tourismusbranche, den Kirchen und Gewerkschaften das Gespräch suchen.
Schulte verwies darauf, dass eine Ladenöffnung für eine ähnliche Anzahl an Sonn- und Feiertagen auch in einigen anderen Bundesländern möglich sei. In MV ist laut der Regelung die Sonntagsöffnung vom 15. März bis 31. Oktober und dann noch einmal über Weihnachten und Jahreswechsel vom 17. Dezember bis zum 8. Januar möglich. Laut Schulte ist gesetzlich geregelt, dass Arbeitnehmer höchstens an 22 Sonn- und Feiertagen im Jahr beschäftigt werden dürften.