Mecklenburg-VorpommernStaatsanwaltschaft ermittelt nach Video gegen Polizeibeamten

Ein Video zeigt, wie ein Polizist einem jungen Mann einen Schlag versetzt. Gegen ihn wird wegen Körperverletzung im Amt ermittelt. Ob der Verdacht zutrifft, muss sich erst zeigen.
Neubrandenburg (dpa/mv) - Ein kurzer Video-Ausschnitt über einen Polizeieinsatz in Neustrelitz hat Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt auf den Plan gerufen. Auf dem vom NDR gezeigten Video ist zu sehen, wie ein Beamter einen jungen Mann unvermittelt mit der flachen Hand ins Gesicht schlägt. Der Vorfall soll sich im November vorigen Jahres auf dem Marktplatz in Neustrelitz abgespielt haben.
Nachdem das Video in der vergangenen Woche über die Medien bekanntgeworden sei, habe das zuständige Polizeipräsidium in Neubrandenburg den Sachverhalt umgehend geprüft, teilte eine Sprecherin des Schweriner Innenministeriums mit. Daraufhin sei ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt eingeleitet worden.
Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg teilte auf Anfrage mit, dass gegen den Polizeibeamten ein Ermittlungsverfahren wegen des entsprechenden Tatvorwurfs geführt werde, wobei das Dezernat für interne Ermittlungen des Landeskriminalamts MV mit dem Verfahren betraut sei.
Video zeigt 15-Sekunden-Ausschnitt
Die Ministeriumssprecherin betonte, vor einer abschließenden Bewertung müssten zunächst alle Umstände umfassend untersucht werden. Das Handeln der Polizei unterliege klaren rechtlichen Vorgaben, wobei körperliche Übergriffe, die polizeilich nicht geboten seien, unzulässig seien und deshalb selbstverständlich nicht toleriert würden.
Ob diese rechtlichen Vorgaben im konkreten Fall eingehalten worden seien, werde im Rahmen der laufenden Ermittlungen geprüft. Das Video zeige lediglich einen etwa 15 Sekunden langen tonlosen Ausschnitt des Sachverhalts. "Polizeibeamte sind in ihren Einsätzen (leider) häufig auch eskalativen Situationen ausgesetzt, deren Entwicklung im Zusammenhang betrachtet werden müssen, um Entwicklungen und daraus hergeleitete Bedrohungsannahmen nachvollziehen zu können", hieß es in einer schriftlichen Antwort des Ministeriums.