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Mecklenburg-VorpommernNach Tod eines Babys – Prozess gegen Vater startet

16.01.2025, 20:19 Uhr
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(Foto: Stefan Sauer/dpa)

Vor rund einem Jahr wurde ein Baby in Neubrandenburg ins Krankenhaus gebracht, wenig später starb es. Demnächst soll der Prozess gegen den Vater starten. Laut Anklage war er überfordert mit dem Kind.

Neubrandenburg (dpa/mv) - Mehr als ein Jahr nach dem Tod eines zwei Monate alten Säuglings in Neubrandenburg steht der Vater vor Gericht. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte der inzwischen 30-Jährige das Kind heftig geschüttelt und gewippt, weil es sich nicht beruhigte. Wie das Landgericht Neubrandenburg mitteilte, wird ihm Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Der Prozess soll im Februar beginnen. Bis Mitte März sind insgesamt vier Termine angesetzt.

Laut Anklage zog sich der Mann in der Nacht zum 11. Januar 2024 mit seinem elf Wochen alten Sohn in das Wohnzimmer seiner damaligen Lebensgefährtin und Mutter des Kindes zurück, weil es sich nicht beruhigte. Auch nach Gabe einer Flasche mit Babymilch habe es nicht aufgehört, zu schreien. Der überforderte Angeklagte habe seinen Sohn unter den Armen gegriffen und für etwa eine halbe Minute heftig geschüttelt, ohne den Kopf zu stützen. Danach habe er den Säugling in einen Baby-Autositz gelegt und diesen so heftig gewippt, dass der Oberkörper immer wieder abgehoben und ungebremst in die Sitzfläche gefallen sei.

Hirnblutungen, ein Schaden durch Sauerstoffmangel und eine Hirnschwellung seien die Folgen gewesen. Am nächsten Tag wollte das Kind den Angaben zufolge nicht trinken und habe Krampfanfälle gezeigt. Die Mutter habe es zunächst zu einer Kinderärztin und dann zum Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg gebracht. Am 14. Januar vergangenen Jahres sei es dort wegen der Hirnschwellung gestorben.

Vater aus U-Haft entlassen

Der Vater war früheren Angaben zufolge nach dem Tod des Kindes vorübergehend in Untersuchungshaft genommen worden. Doch wurde der Haftbefehl im Februar 2024 gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Demnach muss sich der Mann regelmäßig bei der Polizei melden und auch anderen Vorladungen Folge leisten.

Die Staatsanwaltschaft hatte mitgeteilt, dass er mit der Mutter des gestorbenen Babys weitere Kinder habe. Im Haftprüfungstermin habe der Beschuldigte von seiner Nähe und sozialen Bindung zur Kindsmutter berichtet. Wegen dieser Beziehung schätze auch die Staatsanwaltschaft die bis dahin angenommene Fluchtgefahr als gering ein, hieß es.

Quelle: dpa

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