Mecklenburg-Vorpommern Nachbarn gequält und ausgesetzt: Haft für Haupttäterin
28.02.2023, 07:48 Uhr
(Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild)
Neubrandenburg (dpa/mv) - Das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg im sogenannten Selbstjustiz-Fall von Lärz (Mecklenburgische Seenplatte) ist rechtskräftig. Wie ein Sprecher des Landgerichtes am Dienstag sagte, verwarf der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revision der Haupttäterin. Damit müsse die 28 Jahre alte Frau ihre Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten nun verbüßen. Sie war im April 2022 wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Aussetzung schuldig gesprochen worden. Die zweifache Mutter blieb aber bis zur Rechtskraft des Urteils auf freien Fuß.
Sie hatte am Ende des Prozesses gestanden, einen Nachbarn in dessen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit einer Krücke massiv geschlagen, ihn mit Hilfe von Komplizen in die Badewanne gezwungen und ihm die Haare abgeschnitten zu haben. Die Gruppe brachte den Schwerverletzten am 28. Februar 2021 zu einer abgesperrten Bunkeranlage einer Ex-Militärliegenschaft im Wald, wo er bei Minusgraden ausgesetzt wurde. Der damals 38-Jährige überlebte nur knapp.
Als Grund gab die Frau an, dass sie Nacktbilder von ihrem Sohn auf dem Handy des Nachbarn gefunden hatte. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft gibt das niemandem das Recht zur Selbstjustiz. Ermittlungen gegen den Nachbarn blieben ohne Ergebnis. Die Komplizen der Frau bekamen Bewährungsstrafen. Das Trio soll dem Opfer insgesamt 6500 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Quelle: dpa