Regionalnachrichten

Mecklenburg-VorpommernNeue Regelungen für Ladenöffnung an Sonntagen in MV geplant

06.02.2025, 12:34 Uhr
Flanieren-am-Alten-Strom-in-Warnemuende-Auch-dort-hoffen-die-Haendler-auf-mehr-Moeglichkeiten-auch-sonntags-zu-oeffnen
(Foto: Bernd W�stneck/dpa)

Seit Jahren klagen Ladenbesitzer in Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusregionen über zu enge Fesseln bei der Ladenöffnung an Sonntagen. Nun will die Landesregierung diese lockern.

Schwerin (dpa/mv) - Für touristisch bedeutsame Orte in Mecklenburg-Vorpommern soll es künftige weitreichendere Lockerungen im Ladenöffnungsgesetz geben. Statt von Mitte April an sollen Geschäfte in diesen Orten schon ab Mitte März ihre Geschäfte auch sonntags öffnen dürfen.

Über die dafür erforderliche Änderung der sogenannten Bäderregelung wird nach Angaben des Wirtschaftsministeriums in Schwerin in Kürze im Kabinett abschließend beraten. Der Entwurf sei in der Endabstimmung.

Medienberichten zufolge sollen Geschäfte künftig auch an Sonntagen unmittelbar vor und nach Weihnachten sowie an Neujahr öffnen dürfen. Gewerbetreibende in Mecklenburg-Vorpommern hatten in der Vergangenheit mit Verweis auf weit liberaleren Regelungen in den Küstenregionen Schleswigs-Holsteins und Polens über Wettbewerbsnachteile geklagt. Sie hatten für die Zeitspanne von Mitte Dezember bis in die erste Januarwoche hinein mehr Flexibilität verlangt. Dem will die Landesregierung nun offenbar folgen.

Sonderregelung für Ladenöffnung in Tourismusorten

Die Bäderregelung, die Geschäften etwa für Lebensmittel, Bekleidung, Spielwaren, Kosmetik, Kunst oder Souvenirs umfasst, gilt aktuell für 64 Orte und Ortsteile. Dazu zählen neben Kur- und Erholungsorten auch anerkannte Ausflugsorte und Weltkulturerbestädte.

Künftig sollen mehr Orte davon profitieren. Widerstände gegen eine Ausdehnung der Öffnungszeiten hatte es in der Vergangenheit insbesondere durch die Gewerkschaft Verdi gegeben, die zusätzliche Belastungen für das Verkaufspersonal und deren Familien befürchtet, und die Kirchen, die das Gebot der Sonntagsruhe gefährdet sehen. Laut Gesetz dürfen die Hauptzeiten der Gottesdienste nicht gestört werden.

Der CDU-Landtagsabgeordnete Wolfgang Waldmüller bezeichnete die Pläne zur Neufassung der Bäderregelung als wichtigen Schritt, um die Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft in MV zu sichern. "Entscheidend ist nun, dass wir für unsere Unternehmen und Beschäftigten faire Rahmenbedingungen schaffen – so wie es in den Nachbarländern längst der Fall ist. Wir setzen darauf, dass alle Beteiligten diese Notwendigkeit anerkennen und mit Augenmaß handeln", mahnte der Oppositionspolitiker.

Nach seinen Angaben hatte der Handel in MV wegen ungleicher Wettbewerbsbedingungen über die zurückliegenden Feiertage Einbußen hinnehmen müssen.

Der Linke-Abgeordnete Henning Foerster bedauerte, dass es offenbar nicht gelungen sei, einen Kompromiss mit der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi zu erzielen, die gegen die neue Regelung klagen wolle. "Vor diesem Hintergrund bleibt abzuwarten, ob der gegenwärtig insbesondere von CDU, FDP, AfD und Teilen der Wirtschaft euphorisch begrüßte Entwurf einer neuen Öffnungszeitenverordnung tatsächlich dauerhaft trägt", sagte Foerster. Das Gericht werde dann vor allem zu prüfen haben, ob mit der Öffnung der Geschäfte an bis zu 38 Sonntagen im Jahr das sogenannte Regel-Ausnahme-Verhältnis noch gewahrt ist.

Quelle: dpa

Regionales