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Mecklenburg-VorpommernStreit um Öltanker – Bundesfinanzhof entscheidet

11.12.2025, 04:01 Uhr
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Seit fast einem Jahr liegt die "Eventin" mit 100.000 Tonnen Öl vor Rügen. Heute fällt in München eine Gerichtsentscheidung. Ob das Tauziehen um den Tanker damit endet, ist mehr als fraglich.

Sassnitz/München (dpa/mv) - Seit rund elf Monaten ankert der zuvor havarierte Öltanker "Eventin" vor Rügen und sorgt mit seinen rund 100.000 Tonnen Öl an Bord teils für Unbehagen. Im juristischen Tauziehen um das Schiff, das die EU zur sogenannten russischen Schattenflotte zählt, will der Bundesfinanzhof (BFH) in München heute eine Entscheidung bekanntgeben.

Dabei geht es um die behördlich angeordnete Einziehung und Verwertung des Tankers und seiner Ladung. Gegen eine entsprechende Verfügung des Hauptzollamtes Stralsund (HZA) hatte sich der Eigner des Schiffes gewehrt und vorläufig vom Finanzgericht Greifswald recht bekommen. Es setzte die Einziehung und Verwertung bis zur Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren aus.

Gegen diese Entscheidung des Greifswalder Gerichts hatte wiederum das HZA beim Bundesfinanzhof Beschwerde eingelegt, der sich in den zurückliegenden Monaten mit dem Fall befasst und umfangreiche Schriftsätze geprüft hat und nun seine Entscheidung mitteilen will. Da es sich hierbei nur um ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren handelt, ist auch nach der Entscheidung der Streit um das Schiff nicht automatisch vom Tisch.

Tauziehen dürfte weitergehen

Das Hauptsacheverfahren wegen des Einspruchs des Schiffseigners läuft beim HZA. Das Amt muss über den Einspruch entscheiden. Sollte es diesen ablehnen, könnte der Eigner innerhalb eines Monats klagen. Dann würde der Rechtsstreit weitergehen.

Sollte der BFH die Beschwerde des HZA annehmen und die Aussetzung der Einzugs- und Verwertungsverfügungen aufheben, wäre es theoretisch auch denkbar, dass die Zollbehörden Schiff und Öl verwerten und erst ein Hauptsacheverfahren im Nachhinein klärt, inwiefern dies auch rechtmäßig war.

Es gilt als unwahrscheinlich, dass das Schiff nach der Entscheidung aus München kurzfristig von Rügens Küste verschwindet.

Rechtsstreit auf EU-Ebene

Einen weiteren Rechtsstreit um das Schiff gibt es auf EU-Ebene: Die EU-Staaten hatten das Schiff im Februar auf eine Liste mit gegen Russland gerichteten Sanktionen gesetzt – also erst nach der Havarie und der Sicherung. Auf dieser Liste stehen mehr als 150 Schiffe, die Russland dazu nutzen soll, um einen westlichen Preisdeckel für russische Ölexporte in Drittstaaten zu umgehen. Diese oft überalterten Tanker sind nicht in der Hand westlicher Reedereien und häufig ohne ausreichenden Versicherungsschutz unterwegs.

Gegen diese Listung der "Eventin" hat der Eigner vor dem Gericht der EU geklagt, laut Gericht handelt es sich um die Laliya Shipping Corp. mit Sitz auf den Marshallinseln. Als Grund gibt die Klägerin an, das Schiff habe "zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt, sanktionierte Ölprodukte in die Europäische Union zu transportieren." Die Einfuhr in deutsche Hoheitsgewässer sei unfreiwillig aufgrund eines "technischen Defekts erfolgt und durch das Recht auf Anlaufen eines Nothafens gedeckt". Auch die maßgebliche Definition für Schiffe der Schattenflotte passe nicht auf die "Eventin".

Havarie Anfang des Jahres

In der Nacht zum 10. Januar waren an Bord des rund 20 Jahre alten Schiffes alle Systeme ausgefallen. Stundenlang war es manövrierunfähig in der Ostsee vor Mecklenburg-Vorpommern getrieben. Rettungsteams gelang es schließlich, auf See Schleppverbindungen zum Tanker herzustellen. Nach damaligen Angaben von Schiffsortungsdiensten war das Schiff auf dem Weg von Ust-Luga in Russland in Richtung Port Said in Ägypten am Nordende des Suezkanals. Laut Branchendaten war die "Eventin" in der Vergangenheit wiederholt zwischen Russland und Indien unterwegs, einem wichtigen Abnehmer russischen Öls.

Quelle: dpa

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