Mecklenburg-VorpommernVerband für verbriefte Mitbestimmungsrechte Jugendlicher
In Mecklenburg-Vorpommern können Jugendliche schon mit 16 an Wahlen teilnehmen. Das gilt für Kommunalwahlen schon länger und 2026 erstmals auch für den Landtag. Rot-Rot will die Mitwirkungsrechte Jugendlicher weiter stärken. Am Gesetzentwurf gibt es aber Kritik.
Schwerin (dpa/mv) - Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommerns lehnt den vom Sozialministerium vorgelegten Gesetzentwurf für mehr Jugendmitbestimmung in Kommunen als unzureichend ab. "Das ist ein klassisches Symbolgesetz. Wenn schon Änderungen erfolgen sollen, dann auch solche, die jungen Menschen wirklich Möglichkeiten eröffnen, an der Willensbildung in Gemeinde- und Stadträten teilzuhaben", sagte der zuständige Referent des Kommunalverbandes, Klaus-Michael Glaser, am Freitag in Schwerin.
Das "Gesetz zur Förderung von Integration, Teilhabe und Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern", mit dem die rot-rote Landesregierung ein wichtiges Vorhaben aus ihrem Koalitionsvertrag umsetzen will, befindet sich derzeit in der Verbandsanhörung. Die dabei vorgebrachten Änderungsvorschläge und Kritiken werden geprüft und gegebenenfalls eingearbeitet, bevor sich das Kabinett und später der Landtag als Gesetzgeber mit dem Entwurf befassen.
Nach Ansicht Glasers scheut die Koalition aus SPD und Linke vor klaren Vorgaben zurück. So solle die Bildung von Jugendbeiräten lediglich angeregt und deren Zugangsrechte zu den kommunalen Gremien der jeweiligen Hauptsatzung der Kommune überlassen bleiben. Glaser sprach sich dafür aus, die Mitwirkungsrechte von Kindern und Jugendlichen konkret zu formulieren. "Nur so können deren Ideen und Forderungen auch in die Entscheidungsgremien gelangen." Kinder- und Jugendbeiräte seien nur dann sinnvoll, wenn sie auch ein verbrieftes Antrags- und Rederecht in Ausschüssen und Vertretungen bekämen. Das Alter in den Jugendbeiräten solle zudem auf 18 Jahre begrenzt werden. "Wir wollen keine Berufsjugendlichen dort drin haben."
Glaser bemängelte eine unzureichende Vorbereitung der Jugendlichen in den Schulen auf die Wahrnehmung ihrer Teilhaberechte, etwa die Teilnahme an Kommunalwahlen ab 16. So gebe es zu wenig Lehrmaterial zu den Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern. An manchen Schulen komme das Lehrbuch im entsprechenden Fach aus Rheinland-Pfalz. Dort aber kenne man das Wahlrecht erst ab 18 Jahre. Zudem gelte es, junge Volljährige zu ermutigen, sich selbst zur Wahl in ihrer Stadt oder Gemeinde aufstellen zu lassen. Glaser forderte die Landeszentrale für politische Bildung auf, spezielle Programme anzubieten, mit denen Jugendliche auch zu Wahlvorstandsmitgliedern, also zu tatsächlicher Mitwirkung in einem Wahlorgan, geschult werden. In Mecklenburg-Vorpommern finden im Frühjahr 2024 Kommunalwahlen statt.