Regionalnachrichten

Niedersachsen & BremenBei früherem Abflug droht Ärger - Was zur Schulpflicht gilt

28.06.2026, 05:03 Uhr
Vor-dem-Ferienbeginn-wird-auf-die-Bedeutung-der-Schulpflicht-und-moegliche-Kontrolle-hingewiesen

Schulferien: Da ziehen Flugpreise an und Autobahnen füllen sich. Wer einfach früher startet oder später zurückkommt, sollte gewarnt sein. Das müssen Eltern zu Schulpflichtverletzungen wissen.

Hannover/Bremen (dpa/lni) - Volle Züge, teure Flüge und Staus auf den Autobahnen: Der Urlaubsstart während der Schulferien kann zur echten Geduldsprobe werden. Wer eine frühere Abfahrt oder eine spätere Rückkehr als Lösung in Betracht zieht, sollte gewarnt sein. Was Eltern zur geltenden Schulpflicht, möglichen Kontrollen und drohenden Strafen wissen sollten.

Wann sind Schulferien?

In Niedersachsen und Bremen beginnen die Schulferien in diesem Sommer am Donnerstag, 2. Juli. Letzter Ferientag ist Mittwoch, 12. August. Eltern von schulpflichtigen Kindern kennen die Termine oft schon sehr lange, weil sie ihre Urlaubspläne danach ausrichten oder sich möglicherweise um Betreuung kümmern müssen. Wenige Tage vor Ferienstart wird in Niedersachsen und Bremen daran erinnert, dass die Schulpflicht auch an den Tagen unmittelbar vor und nach den Ferien gilt.

Behörden warnen vor Verstößen

"Keine Ausnahmen bei Ferienverlängerung - Schulpflicht im Fokus", schon an der Überschrift wird deutlich, wie ernst die Schulbehörde in Bremen ihre Pressemitteilung verstanden wissen will. Unentschuldigtes Fehlen stelle einen Verstoß dar und könne ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich ziehen, heißt es aus der Schulbehörde.

Auch das niedersächsische Kultusministerium verweist auf die Bedeutung der Schulpflicht, weil diese verfassungsrechtlich verankert sei. Schwänzen sei eine Ordnungswidrigkeit und könne mit einem Bußgeld geahndet werden.

"Uns ist bewusst, dass Familien bei der Urlaubsplanung manchmal vor besonderen Herausforderungen stehen - etwa, wenn Ferienzeiten in verschiedenen Bundesländern kaum zusammenpassen oder Angehörige im Ausland leben", sagt der Bremer Bildungssenator Mark Rackles. Die Einhaltung der Schulpflicht sei aber keine Formsache, sondern Voraussetzung für erfolgreiches Lernen und gleiche Bildungschancen, betont der SPD-Politiker.

Welche Möglichkeiten haben Eltern?

Auch zu dieser Frage schickt die Bremer Schulbehörde eine klare Botschaft vorweg: "Ein vorzeitiger Ferienbeginn oder eine Verlängerung der Ferien werden grundsätzlich nicht genehmigt". In besonders begründeten Ausnahmefällen könne es Einzelfallprüfung geben, sagt eine Behördensprecherin. Sie macht zeitgleich aber klar, dass "geeignete Nachweise" vorzulegen seien.

Auf Nachfrage zählt die Schulbehörde auch auf, was keine begründeten Ausnahmen sind: Der Wunsch nach längeren Ferien, günstigere Reisetarife oder Vermeidung von Verkehrsspitzen zählen genauso wenig wie Flugverspätungen oder Autopannen.

Ein möglicher Grund für eine Ausnahme könne eine Krankheit sein, teilt Niedersachsen Kultusministerium dazu mit. Auch wichtige familiäre Ereignisse wie etwa Hochzeiten oder Beerdigungen zählt eine Sprecherin beispielhaft auf.

Das sind die Strafen

Die Schulgesetze der beiden Bundesländer sehen bei Verstößen gegen die Schulpflicht Bußgelder von bis zu 1.000 Euro für die Erziehungsberechtigten vor. Die Bremer Schulbehörde nennt ein Beispiel, das bis vor ein Gericht führte, weil eine Mutter die Ferien um zwei Wochen verlängerte.

Im Verfahren gab die Frau demnach nach an, dass sie die Rückreise spontan organisieren wollte. Da es aber keine rechtzeitigen und günstigen Flüge mehr gegeben habe, seien die Kinder zwei Wochen zu spät zurückgekehrt.

Die Schulbehörde leitete ein Bußgeldverfahren ein, weil die Verspätung auf einer privaten Reiseplanung beruhte. Nach einem Einsspruch der Mutter bestätigte das Gericht aber die Entscheidung der Behörde.

Warum sind die Verantwortlichen so strikt?

Weil die Zahl der Verstöße zuletzt anstieg. Damit begründet zumindest die Bremer Schulbehörde ihren Appell an die Eltern. Während im Schuljahr 2021/22 lediglich 64 Verfahren registriert wurden, waren es im laufenden Schuljahr 2025/26 bereits 201. Die letzte Zahl sei sogar nur vorläufig, weil Verstöße noch bis zu sechs Monate nach der Tat verfolgt werden könnten. Ein weiterer Anstieg sei daher anzunehmen.

Für Niedersachsen führe das Land keine Statistik über Schulpflichtverletzungen, heißt es dazu aus dem Ministerium in Hannover.

Das kontrolliert doch keiner, oder etwa doch?

Sollten Eltern eine Beurlaubung erhalten haben, müsse diese bei Reisen auch mitgeführt werden. Denn zumindest die Bremer Schulbehörde werde in Abstimmung mit dem Innenressort stichprobenartige Kontrollen durchführen lassen. In den Wochen vor und nach den Ferien soll dies vor allem an Bahnhöfen und am Flughafen passieren.

Die Bundespolizei in Niedersachsen sieht eine Kontrolle der Schulpflicht nicht grundsätzlich in ihrem Aufgabenbereich. Sollten Beamte aber einen Anfangsverdacht einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat sehen, sei die Übermittlung der entsprechenden Daten an die zuständigen Behörden möglich.

Die Region Hannover als Schulträgerin für Förder- und Berufsschulen kündigt auf Nachfrage an, die Schulpflicht nicht zu kontrollieren. "Erst recht nicht punktuell an speziellen Tagen", wie eine Sprecherin betont. Die Regeln aber seien klar.

Als Träger bekomme die Region in der Regel erst Kenntnis, wenn Schulen unerlaubte Ferienverlängerungen anzeigten. "In Ausnahmefällen erhalten wir auch direkt vom Zoll am Flughafen die Anzeigen, wenn dort Familien mit schulpflichtigen Kindern auffallen", erläutert die Sprecherin.

Quelle: dpa

Regionales