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Niedersachsen & BremenEx-Partnerin vor ihren Kindern erstochen – lebenslange Haft

24.02.2026, 14:40 Uhr
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Von der Blitzhochzeit zum Mord: Ein Mann hat seine Ex-Partnerin erstochen – und das vor den Augen ihrer Kinder. Das Gericht spricht von Hass und niedrigen Beweggründen.

Verden (dpa/lni) - Ein Mann muss nach einem tödlichen Messerangriff auf seine Ex-Partnerin lebenslang ins Gefängnis. "Der Angeklagte steigerte sich in seinen Hass hinein", sagte die Vorsitzende Richterin am Landgericht Verden. Er sei der Meinung gewesen, seine ehemalige Lebenspartnerin verdiene den Tod. Das Landgericht verurteilte den 34-Jährigen wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen.

Aus Liebe wird Hass

Der Angeklagte und seine Ex-Partnerin kommen laut Gericht aus einer Familie – sie sind Cousin und Cousine. Doch die beiden kannten sich kaum, bis er sie Ende 2024 bei Tiktok kontaktierte. Dann ging alles ganz schnell: Das Paar heiratete drei bis vier Wochen später nach jesidischer Tradition und zog zusammen.

Doch das Glück währte nicht lange: Nach wenigen Tagen gerieten beide in Streit um Geld und um die Erwartungen des Mannes, wie das Gericht rekonstruierte. Die 37-Jährige "sah keine Zukunft mehr und fühlte sich dort auch nicht mehr sicher", sagte die Vorsitzende Richterin. Nach einem Streit habe sie sich im Schlafzimmer verbarrikadiert und sei am nächsten Morgen aus der Wohnung geflüchtet. "Sie hatte schon da erhebliche Angst vor dem Angeklagten."

Den Verlust habe der Mann nicht verkraftet, sagte die Vorsitzende Richterin. "Der Angeklagte war sehr wütend über die Trennung." Er habe sich von seiner Ex-Partnerin verraten gefühlt und ihr vorgeworfen, Bargeld und Gold der Hochzeit gestohlen zu haben.

Das geht auch aus Nachrichten an sich selbst hervor, die vor Gericht vorgelesen wurden: "Diese Frau hat mein Geld gestohlen, mein Leben ruiniert", schrieb der Angeklagte. Und weiter: "Ich bin ein Mann, der zum Mörder wird." Im Prozess äußerte sich der Angeklagte nicht zur Tat, räumte aber Tötungsabsichten ein.

Mehrfache Morddrohungen – Frau suchte Hilfe bei Polizei

Die 37-Jährige suchte Hilfe bei der Polizei und zeigte ihn an, doch das schützte sie nicht vor dem Tod. Das Gericht ist überzeugt, dass der Angeklagte seine Pläne am 12. Mai 2025 in die Tat umsetzte. Demnach soll er die fünffache Mutter auf einem Parkplatz in Nienburg an der Weser abgepasst haben.

Nach einem kurzen Gespräch ging er zu seinem Auto und kam mit einem Messer zurück, wie das Gericht mitteilte. Er habe immer wieder auf sie eingestochen – vor den Augen ihrer zehnjährigen Tochter und ihres 19-jährigen Sohnes.

Der Sohn versuchte laut Gericht noch, den Angreifer zu stoppen, jedoch ohne Erfolg. Die Kinder mussten "hilflos zusehen", wie die Vorsitzende Richterin weiter ausführte. Der Mann stach demnach mindestens zehnmal auf seine Ex-Partnerin ein, zerstörte Knochen und traf schließlich das Herz. Die 37-Jährige sackte zusammen und starb am Tatort.

Schon zweites Gerichtsverfahren

Der Angreifer floh mit seinem Wagen, wenig später nahm ihn die Polizei mit blutverschmierten Händen und einem Messer fest. Zunächst ging das Gericht davon aus, dass der Angeklagte so starke psychische Probleme hat, dass nur eine Unterbringung in einer Psychiatrie infrage kommt.

Doch während des Sicherheitsverfahrens kam ein Gutachter zu dem Schluss, dass der 34-Jährige schuldfähig sei. Das Gericht verhandelt den Fall noch einmal neu und ist überzeugt, dass der Syrer genau wusste, was er tat. "Der Angeklagte konnte unterscheiden, was richtig und was falsch ist", sagte die Vorsitzende Richterin. "Er hat die Tat sich vorher vorgestellt." Auch im Nachhinein sei er von seinem Handeln überzeugt, daran ändere auch eine leichte Intelligenzminderung und seine erhöhte Impulsivität nichts.

Staatsanwalt: Angriff war "kaum an Brutalität zu übertreffen"

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war der Mord "kaum an Brutalität zu übertreffen". Zwei Kinder mussten den Todeskampf ihrer Mutter mit ansehen, wie der Staatsanwalt in seinem Plädoyer sagte. "Sie werden diese Tat nie vergessen." Er forderte lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld.

Die Nebenklage schloss sich der Staatsanwaltschaft an und forderte ein Urteil wegen Mordes aus heimtückischen Beweggründen. "Er wollte töten, er wollte abstrafen", sagte ein Anwalt der Nebenklage.

Selbst der Verteidiger sprach von einer "Tragödie" für die gesamte Familie. Er geht jedoch von einer spontanen Tat aus und setzte sich für eine mildere Strafe ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: dpa

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