Niedersachsen & BremenFünfjährige Amtszeit von Bürgermeistern bleibt bestehen

Hannover (dpa/lni) - Niedersachsen hält an der Verkürzung der Amtszeit von Bürgermeistern und Landräten auf fünf Jahre fest. Ein Antrag der FDP-Fraktion auf eine Rückkehr zu einer achtjährigen Amtszeit fand im Landtag in Hannover am Dienstag keine Unterstützung der anderen Parteien. Die erst 2013 beschlossene Verkürzung bereits in der Startphase wieder rückgängig zu machen, werde zu Unverständnis führen, sagte Innenminister Boris Pistorius (SPD). Eine Bewertung der kürzeren Amtszeit sei erst möglich, wenn ab 2021 tatsächlich ein Großteil der Kommunen die Spitzenbeamten im Fünf-Jahres-Rhythmus wählt. Von der Synchronisierung mit den Terminen der Kommunalwahl erhofft man sich auch eine größere Wahlbeteiligung.
Die FDP hatte ihren Antrag damit begründet, dass die Bürger bei einer achtjährigen Amtszeit von Bürgermeistern häufiger zur Stimmabgabe aufgerufen werden und damit enger in die demokratische Mitgestaltung des Gemeindelebens einbezogen werden. Dies wirke einer Entfremdung von Politik und Bürgern entgegen. Die Kommunen erhielten bei einer längeren Amtszeit eine langfristigere Planungssicherheit, die Fluktuation auf den Spitzenposten sei geringer.
Derzeit ist es so, dass alle fünf Jahre zusammen das Kommunalparlament und der Bürgermeister gewählt werden. Bei einer achtjährigen Amtszeit würde alle fünf Jahre das Kommunalparlament gewählt und alle acht Jahre zusätzlich der Bürgermeister/Landrat
Unterstützung für eine Verlängerung der Amtszeit hatte die FDP im Vorfeld von den kommunalen Spitzenverbänden erhalten. Eine fünfjährige Amtszeit schwäche die Attraktivität des Amtes, hatten die Verbände erklärt und auf eine Vielzahl unbesetzter Bürgermeisterstellen verwiesen.