Niedersachsen & BremenGewalt bei Abschiebung - Bewährungsstrafe für Polizisten

Rassistische Beleidigungen, Gewalt und der Versuch, einen Bericht zu schönen: Ein Beamter rastet gegen einen Asylbewerber aus. Was genau passierte und wie das Gericht das Urteil begründet.
Gifhorn (dpa/lni) - Das Amtsgericht Gifhorn hat einen 41-jährigen Polizeibeamten wegen Nötigung im besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Gegen einen ausreisepflichtigen Asylbewerber war er während eines Abschiebeeinsatzes in Gifhorn im Februar mit grundloser Gewalt vorgegangen, hieß es laut der Urteilsbegründung. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, zudem muss der Mann 6.000 Euro zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig, wie das Gericht mitteilte.
Nach der Beweisaufnahme sah der Richter es als erwiesen an, dass der Angeklagte den bereits von Kollegen gestellten Mann zu Boden gebracht und mit dem Knie zwischen den Schultern fixiert habe. Das Niederdrücken habe nach den Aussagen der Zeugen ein bis zwei Minuten gedauert.
Polizist sagte "Friss das", "scheiß Ausländer" und "Pack"
Das Opfer klagte dabei nach Darstellung des Gerichts, keine Luft zu bekommen. Der Angeklagte habe ihm Schnee ins Gesicht geworfen und dabei die Worte "Friss das" benutzt. Zudem habe er das Opfer als "scheiß Ausländer" und "Pack" beleidigt. Die rassistischen Äußerungen bestritt der mit einer Ausländerin verheiratete Angeklagte den Angaben des Gerichts zufolge, die Zeugen bestätigten sie jedoch.
Als das Opfer fragte, warum ausgerechnet er festgenommen wird und nicht zum Beispiel ein Grasdealer, drohte der Beamte den Mann laut Zeugenaussagen mit den folgenden Worten: "Die kriegen wir auch noch, erst einmal haben wir Dich gekriegt, Du bist das Gras und heute wird gemäht."
Angeklagter versuchte, den Bericht zu schönen
Die anwesenden Polizisten meldeten den Vorfall laut Gericht später ihrem Vorgesetzten und fertigten einen Bericht an. Demnach versuchte der Angeklagte anschließend, Einfluss darauf zu nehmen, damit bestimmte Beleidigungen nicht in dem Bericht auftauchten. Das wertete der Richter als strafverschärfend.
Strafmildernd berücksichtigte das Gericht unter anderem, dass der Beamte überwiegend geständig gewesen sei und sich nach dem Vorfall bei einer Kollegin entschuldigt habe. Von Zeugen sei zudem übereinstimmend berichtet worden, dass der Mann ihnen bislang nie gewalttätig oder rassistisch aufgefallen sei.
Trotz des schwerwiegenden Vorfalls kein Berufsverbot
Ein Berufsverbot hielt das Gericht trotz der Schwere des Falls nicht für erforderlich. Nach der strafrechtlichen Verurteilung drohen dem Beamten disziplinarrechtliche Konsequenzen.