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Niedersachsen & BremenMord mit 120 Messerstichen – Warum der Täter bald freikommt

25.03.2026, 14:23 Uhr
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Immer wieder stach ein Schüler auf eine Frau ein, bis sie verblutete. Nach Jahren in Haft wird der Täter bald entlassen. Warum das Gericht so entschied – und wie es der Familie des Opfers damit geht.

Verden (dpa/lni) - Rund 120 Mal stach er auf seine Kollegin ein – doch nun gehe keine Gefahr mehr von ihm aus: Der Täter wird nach jahrelanger Haft wegen Mordes im September aus dem Gefängnis entlassen, wie das Landgericht Verden entschied. Nach der Verkündung spricht niemand im Gerichtssaal, erst das Schluchzen der Mutter des Opfers unterbricht die bedrückende Stille. "Er hat eine zweite Chance bekommen und meine Tochter hat keine bekommen", sagt die Mutter wenig später unter Tränen.

Die Entscheidung sei im ersten Moment schwer zu begreifen, räumt die Vorsitzende Richterin ein. "Das ist menschlich." Aus juristischer Sicht gebe es jedoch keine Grundlage, dass der Angeklagte nach Verbüßung seiner Strafe weiter hinter Gittern bleibt. Das Gericht ordnete keine Sicherungsverwahrung an.

Angeklagter hatte sein Opfer gequält

"Es war eine grausame Tat", sagt die Vorsitzende Richterin rückblickend. Der Angeklagte war damals 18 Jahre alt, sollte bald sein Abitur machen und arbeitete als Aushilfe in einem Getränkemarkt in Rethem (Heidekreis). An einem Abend im September 2013 überfiel er seine junge Kollegin bei der Kassenabrechnung. Er fesselte die 23-Jährige und wollte sie zum Mitmachen überreden – jedoch ohne Erfolg.

Laut Gericht weigerte sich die Auszubildende. Es gelang ihr, die Fesseln zu lösen. Doch dann griff der Angeklagte zu mehreren Messern und stach immer wieder zu. Zwei Klingen brachen ab. Allein im Gesicht und am Kopf fügte er ihr 30 Stiche zu, wie sich im Prozess später herausstellte. Nach Ansicht der Kammer hatte der Schüler schon länger Tötungsfantasien und wollte seine Kollegin quälen.

Gefangen in "einer Welt der Horror- und Tötungsfantasien"

Irgendwann ließ der Deutsche von der blutüberströmten Frau ab, raubte 1.600 Euro aus dem Tresor des Getränkemarkts und versuchte, seine Spuren zu verwischen. Er ließ die sterbende 23-Jährige zurück und flüchtete mit dem Fahrrad zu einer Freundin. Dort erzählte er, er sei selbst Opfer eines Überfalls geworden.

Vor Gericht gestand er später die Tat. "Der Angeklagte ist gefangen gewesen in einer Welt der Horror- und Tötungsfantasien", stellte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung im Oktober 2014 fest. Er wurde nach Jugendstrafrecht zu 13 Jahren Haft wegen Mordes verurteilt – und zu einer möglichen Sicherheitsverwahrung im Anschluss.

Gutachter und Psychologe entlasten Täter

Inzwischen hat der Täter seine Strafe fast verbüßt und das Gericht musste prüfen, ob von ihm noch eine Gefahr ausgeht. Die Entscheidung sei nicht leicht gefallen, sagt die Vorsitzende Richterin. Niemand könne in den Kopf des Angeklagten schauen und garantieren, dass nichts mehr passieren werde.

Doch ein Gutachter und sein Psychologe aus dem Gefängnis entlasten beide den 30-Jährigen, wie die Vorsitzende Richterin detailliert schildert. In den ersten Jahren hinter Gittern habe er eine Therapie ausgeschlagen, doch irgendwann sei ein Wendepunkt gekommen. Er bleibe ein schwieriger Mensch und habe im Gefängnis "einen Haufen Fehler" gemacht, sagte die Vorsitzende Richterin. Doch gerade solche Fehler seien notwendig, um sich weiterzuentwickeln.

Experten führten auch einen Test durch, um festzustellen, ob der Angeklagte an einer Psychopathie leiden könnte. Nach Angaben des Gerichts erzielte er dabei zehn Punkte – deutlich weniger als bei seiner Verurteilung damals, aber immer noch mehr, als die meisten Menschen bei einem solchen Test erreichen würden, hieß es.

Täter bald frei – "Ich muss damit leben"

Sein Psychologe habe jeden Fortschritt kritisch hinterfragt, betont die Vorsitzende Richterin. "Kann das wirklich so sein? Oder ist das Manipulation?" Doch er sei von der positiven Entwicklung des jungen Mannes überzeugt – und das Gericht am Ende auch. So wird der Angeklagte im September aus dem Gefängnis entlassen.

Der 30-Jährige selbst verzieht bei der Urteilsverkündung keine Miene. Er sitzt mit weißem Hemd und Krawatte im Gericht, als ob das Verfahren nichts mit ihm zu tun hätte. Mit gesenktem Kopf verlässt er schließlich den Saal, ohne auch nur einen Blick auf die schluchzenden Angehörigen zu werfen.

Die Mutter des Opfers schüttelt den Kopf. Sie könne es nicht fassen, dass der Mörder ihrer Tochter bald wieder frei sei. "Ich muss damit leben, aber es ist sehr schwer", meint sie. Nur mit der Hilfe von Therapeuten und Tabletten könne sie ihren Alltag bewältigen, nachts plagen sie Alpträume. "Ich sehe ihn im Schlaf, ich sehe meine tote Tochter." Während sie erzählt, schießen ihr wieder Tränen in die Augen. "Das wird mich bis zum Lebensende begleiten."

Quelle: dpa

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