Niedersachsen & BremenAngeklagter gesteht Messerangriff in Flüchtlingsheim

Im Prozess um eine Messerattacke in einer Flüchtlingsunterkunft gesteht der angeklagte Ukrainer die Tat, bestreitet aber eine Tötungsabsicht. Was vor Gericht zu den Hintergründen gesagt wurde.
Bremen (dpa/lni) - Wegen einer Messerattacke in einer Flüchtlingsunterkunft steht ein 56-jähriger Mann vor dem Landgericht Bremen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Ukrainer versuchten Mord vor. Der Angeklagte soll im Dezember 2024 aus Heimtücke versucht haben, mit einem Messer in den Hals seines Zimmernachbarn zu stechen. Das Opfer erlitt eine zehn Zentimeter lange Schnittwunde im Gesicht. Der Mann musste notoperiert werden.
Der Angeklagte bestritt am ersten Verhandlungstag eine Tötungsabsicht. In einer von seinem Anwalt vorgelesenen Erklärung hieß es, er habe den Mann in betrunkenem Zustand für einen mutmaßlichen Diebstahl bestrafen wollen. Aufgrund seiner militärischen Ausbildung und seines Einsatzes im Ukraine-Krieg hätte er den Mann "ohne weiteres eine tödliche Verletzung" zufügen können, wenn er dies gewollt hätte.
Unmittelbar vor der Tat habe er entdeckt, dass ihm Geld gestohlen worden sei. Er habe seinen Zimmernachbarn verdächtigt. Ohne den Alkoholkonsum hätte er einen anderen Weg gefunden, die Sache zu klären, hieß es in der Erklärung. Ihm tute der Messerangriff leid.