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Niedersachsen & BremenObduktion: Tod in Polizeigewahrsam nicht durch Gewalt

13.02.2026, 13:05 Uhr
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Ein 33-Jähriger stirbt nach einem medizinischen Notfall im Polizeigewahrsam. Die vorläufige Obduktion zeigt: Hinweise auf tödliche Gewalt gibt es nicht. Das Verfahren läuft aber noch.

Hannover (dpa/lni) - Nach dem Tod eines 33-Jährigen im Polizeigewahrsam in Hannover deutet das vorläufige Ergebnis der Obduktion nicht auf eine tödliche Gewalteinwirkung hin. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sei davon auszugehen, dass der Mann infolge eines Sauerstoff-Hirnschadens in Kombination mit einem Multiorganversagen gestorben sei, teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit.

Kein Hinweis auf für den Tod ursächliche körperliche Gewalt

Die Obduktion habe keinen Hinweis darauf ergeben, dass körperliche Gewalteinwirkungen für den Tod ursächlich gewesen seien, etwa im Zusammenhang mit vorausgegangenen Widerstandshandlungen, hieß es weiter. Das Todesermittlungsverfahren sei bislang nicht abgeschlossen. Zunächst müsse das schriftliche Gutachten der Obduktion abgewartet werden.

Der 33-Jährige war vergangene Woche nach einem medizinischen Notfall im Polizeigewahrsam gestorben. Nach Angaben der Polizei war er zusammengebrochen, als er das Gewahrsam verlassen sollte. Demnach erlitt er einen Krampfanfall und verlor das Bewusstsein. Einsatzkräfte begannen mit Reanimationsmaßnahmen. Anschließend kam der Mann in ein Krankenhaus, wo er wenige Tage später starb.

Arzt hatte Gewahrsamsfähigkeit festgestellt

Zuvor war die Polizei wegen eines Streits und einer Sachbeschädigung im Stadtteil Vahrenwald alarmiert worden. Gegen den Mann wurde ein Platzverweis ausgesprochen. Da er diesem nicht nachkam, wurde er in Gewahrsam genommen. Nach Angaben der Polizei leistete er dabei Widerstand und wurde leicht verletzt. Ein Arzt hatte anschließend seine Gewahrsamsfähigkeit festgestellt.

Quelle: dpa

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