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Niedersachsen & BremenWie geht es weiter mit dem Düngerecht in Niedersachsen?

08.01.2026, 04:31 Uhr
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Gerichte haben die Ausweisung der "roten Gebiete" auf Eis gelegt. Sie sollten das Grundwasser vor Belastungen aus der Landwirtschaft schützen. Vor Beginn der Düngesaison herrscht Ratlosigkeit.

Hannover (dpa/lni) - Es sind die sogenannten roten Gebiete, an denen sich viele Landwirte stören: Bereiche, in denen wegen einer zu großen Stickstoffbelastung weniger gedüngt werden darf, als die Pflanzen für ihr Wachstum benötigen. Jüngst hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Rechtsgrundlage zur Ausweisung dieser sogenannten roten Gebiete in Deutschland nicht ausreicht. Das Urteil hat auch Folgen für Niedersachsen.

Denn damit fehle auch in Niedersachsen eine Rechtsgrundlage für die Ausweisung von roten Gebieten, in denen weniger gedüngt werden darf, sagt Niedersachsens Agrarministerin Miriam Staudte im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur: "Das macht uns im Prinzip handlungsunfähig." Am 1. Februar beginne wieder die Düngesaison, spätestens dann müssten die Landwirte wissen, was an Düngung erlaubt sei, erklärte die Grünen-Politikerin.

Keine Sanktionsmöglichkeiten

Nach dem Urteil herrsche das normale Düngerecht. "Aber zur Frage, gibt es rote Gebiete, können wir zurzeit keine Aussage machen", sagt Staudte. Wer keine Fehler machen wolle, sollte sich an die bisherige Ausweisung dieser Gebiete halten. Das Land habe allerdings in der aktuellen Situation keine Möglichkeit, bei Verstößen mit Sanktionen zu reagieren.

Landvolk-Präsident Holger Hennies fordert die Landesregierung auf, auf die Zusatzregeln im Düngerecht für die roten Gebiete vorerst zu verzichten und das auch so zu kommunizieren. "Es wäre besser, wenn die Düngebehörde den Landwirten auch klar sagen würde, dass die Regeln im Jahr 2026 nicht angewendet werden, bevor wir nicht ein neues Düngerecht haben", sagte Hennies der dpa. "Aus unserer rechtlichen Sicht kann niemand dafür belangt werden, wenn er sich nicht an diese Regeln hält", erklärte Hennies. Andere Bundesländer hätten diesen Schritt schon vollzogen.

Land wartet auf den Bund

Laut Staudte habe ihr Ministerium an das Bundeslandwirtschaftsministerium nach dem Urteil vom 24. Oktober geschrieben, wie es die Situation einschätze, aber bislang keine Antwort bekommen. Sie erwarte, dass sich das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesumweltministerium dazu positionieren. Beide Häuser hätten sich bislang offenbar nicht einigen können.

Klar sei, dass sich die Erarbeitung einer neuen Rechtsgrundlage längere Zeit hinziehen werde, weil auch das parlamentarische Verfahren eingehalten werden müsse. Das Urteil sage nicht, dass Grundwasser- und Gewässerschutz nicht wichtig sei und stelle nach ihrem Kenntnisstand auch nicht die Inhalte der Düngeverordnung infrage, sondern beziehe sich auf formelle Aspekte, sagt Staudte.

In einem zweiten, fast zeitgleichem Verfahren wurde Deutschland verurteilt, einen Aktionsplan zur Nitratreduzierung vorzulegen - das sei bislang nicht geschehen, erklärt die Ministerin.

Landvolk sieht Hinhaltetaktik

Hennies wirft der Landesregierung hingegen eine Hinhaltetaktik vor. "Das ist ein unschönes Spielchen, zu sagen, wir müssen erst auf den Bund warten." Der Bund zögere noch, weil er auf die schriftliche Urteilsbegründung warte.

Schon das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg habe Anfang des Jahres festgestellt, dass die Rechtsgrundlage für die Ausweisung der roten Gebiete fehle und die Ausarbeitung viele handwerkliche Fehler enthalte, sagt Hennies.

"In Niedersachsen haben wir das Problem, dass rote Gebiete wirklich rechtswidrig ausgewiesen wurden", sagte Hennies. So seien fallende Nitrat-Messwerte als steigend angenommen worden. Auch das OVG habe von fingierten Messwerten gesprochen. "Es wäre dringend geboten, den Vollzug dieser Regeln einfach auszusetzen, weil man die Leute für etwas bestraft, was es gar nicht gibt", fordert Hennies.

Quelle: dpa

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