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Nordrhein-WestfalenAuch zweite Hausdurchsuchung im Fall Menden war rechtswidrig

22.01.2026, 07:38 Uhr
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Nach Anti-Merz-Schmierereien erklärt das Landgericht Arnsberg auch die Hausdurchsuchung bei einem zweiten Beschuldigten für rechtswidrig. Die Ermittlungen laufen dennoch weiter.

Menden/Arnsberg (dpa/lnw) - Im Fall der illegalen Hausdurchsuchung bei einer jungen SPD-Politikerin im Sauerland wegen Anti-Merz-Schmierereien hat das Landgericht Arnsberg nun auch die Durchsuchung bei einem zweiten Beschuldigten im Nachhinein für rechtswidrig erklärt. Das sagte eine Gerichtssprecherin auf dpa-Anfrage.

Hintergrund: Nachdem Ende Januar vor einem Auftritt des damaligen CDU-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz in Menden Schmierereien rund um die Schützenhalle gefunden worden waren, hatte es im April Hausdurchsuchungen bei der SPD-Nachwuchspolitikerin und im Elternhaus eines Bekannten gegeben. Die damals 17-Jährige und der damals 20-Jährige werden beide als Beschuldigte geführt.

Beschwerden beider Beschuldigter erfolgreich

Für die junge Frau war der ehemalige Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) als Anwalt bereits vor Monaten gegen die Durchsuchung vorgegangen und hatte vor dem Landgericht Arnsberg Recht bekommen. Vor dem gleichen Gericht hatte danach auch der Anwalt des jungen Mannes Beschwerde eingelegt. Mit Beschluss vom 18. Dezember habe die zuständige Kammer festgestellt, dass auch die Durchsuchung wegen dieses Beschuldigten rechtswidrig gewesen sei, so eine Gerichtssprecherin.

In beiden Fällen wiesen die Richter darauf hin, dass ein Anfangsverdacht nicht vorgelegen habe. Unter anderem hatten die Ermittler damals auf ein anonymes Schreiben hin die Verdächtigen ins Visier genommen. Die Ermittlungen gehen allerdings aktuell noch gegen beide weiter.

Quelle: dpa

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