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Nordrhein-WestfalenBessere steuerliche Behandlung für Filmkoproduzenten geplant

26.01.2023, 14:16 Uhr
Besucher-sitzen-in-einem-Kinosaal
(Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/d)

Düsseldorf (dpa/lnw) - Film-Koproduktionen sollen künftig steuerlich besser behandelt werden, um den Filmstandort Deutschland international konkurrenzfähig zu halten. Dafür soll zeitnah eine Regelung entworfen werden, die sowohl für bereits begonnene als auch für künftige Koproduktionen eine Verrechnung der Gewinne und Verluste aus verschiedenen Filmkoproduktionen auf Ebene des Filmkoproduzenten ermöglicht. Das beschloss die Finanzministerkonferenz am Donnerstag einstimmig.

Die Verzahnung des derzeitigen Filmförderrechts und des Steuerrechts trage den Besonderheiten der Filmbranche nicht hinreichend Rechnung, hieß es. Spätestens bei der vom Bund in Aussicht gestellten Filmfördernovelle müsse "das sachgerechte Zusammenspiel sichergestellt werden".

Nordrhein-Westfalens Medienminister Nathanael Liminski nannte den Beschluss "ein gutes Signal für den Filmstandort Deutschland". Es solle nun schnell eine Regelung im Sinne eines starken Film-Produktionsstandortes Deutschland beschlossen werden.

Die Produzentenallianz hatte vor einer Schwächung des kulturpolitisch besonders bedeutenden Koproduktionsbereich gewarnt, wenn die jetzige Steuerpraxis beibehalten werde, und eine "faire Besteuerung" gefordert.

Derzeit gilt jede einzelne Koproduktion als ein eigenes Steuersubjekt, so dass Projekte nicht mehr auf der Ebene des Produktionsunternehmens besteuert werden können. Damit wird die Filmwirtschaft nach Ansicht der Produzenten mit überhöhten Ertragssteuern belastet. Dies könne zur Gefährdung von zahlreichen Arbeitsplätzen führen. Betroffen wären insbesondere die kleinen und mittelständischen Produktionsunternehmen.

Quelle: dpa

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