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Nordrhein-WestfalenEx-Vereinschef wegen Untreue in 500 Fällen verurteilt

01.08.2023, 15:02 Uhr
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(Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild)

Duisburg (dpa/lnw) - Der frühere Vorstandsvorsitzende eines sozial tätigen Vereins ist am Dienstag wegen gewerbsmäßiger Untreue in 492 Fällen zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Duisburger Landgericht verpflichtete den heute 41-Jährigen zudem, binnen vier Jahren 200.000 Euro Wiedergutmachung zu leisten. Der Angeklagte hatte die Taten gestanden und Reue gezeigt, was die Kammer berücksichtigt habe, sagte ein Gerichtssprecher. Zudem habe er bereits 625.000 Euro an Wiedergutmachung geleistet - zum Teil seien darin auch Steuerschulden enthalten gewesen.

Der frühere Vorstandschef hatte den Verein über mehrere Jahre hinweg bis Ende 2016 für seine privaten Zwecke geschädigt. So hatte er aus der Vereinskasse etwa eigene Club- und Barbesuche, Flüge oder auch Hotelaufenthalte bezahlt. Der Schaden belief sich laut Anklage, die ihm 752 Taten vorgeworfen hatte, auf fast 700.000 Euro. Dass er nun wegen "nur" knapp 500 Untreue-Taten verurteilt wurde, liege daran, dass die Kammer einige Fälle zusammengefasst habe, schilderte der Gerichtssprecher. Das ändere aber nichts an der verursachten Schadenshöhe von fast 700.000 Euro.

Als Vorstandschef missbrauchte der 41-Jährige dem Gericht zufolge seine Kontovollmacht, um Vereinsgelder für privaten Luxus auszugeben. Das sei ihm leichtgemacht worden, da es in dem Verein keine Kontrollstrukturen gegeben habe. Jeweils bis zum Jahresende am 31. Dezember muss der Ex-Chef nun 50.000 Euro zahlen, über vier Jahre hinweg - und zwar an den Insolvenzverwalter des Vereins. Gehe das Geld nicht fristgerecht ein, erhöhe sich die Summe auf 500.000 Euro. Gegen das Urteil ist Revision beim Bundesgerichtshof möglich.

Quelle: dpa

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