Nordrhein-WestfalenGefährliche Täuschung: Falscher Notfallsanitäter vor Gericht

Mit gefälschten Urkunden erschleicht sich ein gelernter Kraftfahrer Jobs als Notfallsanitäter - ein Einsatz endet tödlich. Im Prozess bestreitet der Angeklagte seine Schuld am Tod eines Patienten.
Kleve (dpa/lnw) - Er war gerufen worden, um zu helfen. Doch weil er nicht ausreichend gewusst haben soll, was er tat, soll er Tod statt Rettung gebracht haben: Vor dem Landgericht Kleve am Niederrhein steht seit diesem Donnerstag ein 30-Jähriger vor Gericht.
Ihm wird vorgeworfen, sich mit falschen Papieren Jobs als Notfallsanitäter erschlichen zu haben. Dass ihm die notwendige Qualifikation fehlte, hatte nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft schwerwiegende Folgen: Weil nach einem seiner Einsätze ein schwer kranker Mann starb, geht die Anklage von Totschlag aus. Außerdem werden dem Angeklagten gefährliche Körperverletzung in einem weiteren Einsatz sowie Urkundenfälschung zur Last gelegt.
Der Angeklagte, der in Handschellen aus der U-Haft in den großen Gerichtssaal am Landgericht geführt wird, ist gelernter Berufskraftfahrer. Dass er sich wiederholt mit falschen Unterlagen als Notfallsanitäter und damit als medizinische Fachkraft ausgab, räumt der Deutsche ein.
Angeklagter: "Ich wollte Menschen helfen"
Auch, dass die Angehörigen seiner Patienten wohl abgelehnt hätten, dass er sich kümmere, wenn sie gewusst hätten, dass ihm die formale Qualifikation fehle, ist Gegenstand der Erklärung, die sein Anwalt zum Prozessauftakt vorträgt. Dass er mit seinem Verhalten jemandem schaden wollte, bestreitet der Angeklagte. "Ich wollte Menschen helfen", sagt er.
Deshalb hatte er laut seinem Anwalt nach einer Zeit als Busfahrer auch die Branche wechseln wollen: Jahre bevor er begann, Zeugnisse, Bescheinigungen und andere Dokumente zu fälschen, hatte er versucht, die dreimonatige Schulung zum Rettungssanitäter zu bestehen. Er scheiterte an der schriftlichen Prüfung. Das habe sein Mandant schwer verkraftet, sagt sein Verteidiger Rainer Pohlen am Rande des Prozesses.
Mehrfache Urkundenfälschung aktenkundig
Immer wieder war er daraufhin mit Urkundenfälschungen aufgefallen. Der Vorsitzende Richter trägt seitenweise Fälle vor, mit denen er aktenkundig wurde. Auch Geldstrafen wurden verhängt, wegen derer er noch immer mehrere tausend Euro Schulden habe, wie der Angeklagte sagt.
Anfänglich habe er sich Jobs als Rettungssanitäter erschlichen. Mehr als 600 Einsätze sei er in dieser Zeit an der Seite erfahrener Rettungskräfte gefahren, habe viel lernen können, trägt sein Anwalt vor.
Kollegen schildern Zweifel - in der Rückschau
2025 beschloss der Angeklagte offenbar, die eigene nicht vorhandene Retter-Qualifikation noch einmal nachzuschärfen: Mit Dokumenten, die ihn als Notfallsanitäter auswiesen, bewarb er sich weiter und wurde erneut bei zwei Vermittlungsfirmen genommen. Ob er wisse, wie lang die Ausbildung dafür sei, beantwortet der vor Gericht eher wortkarge Mann wahrheitsgemäß: "drei bis fünf Jahre". "Genau, das sind fast schon kleine Ärzte", entgegnet der Vorsitzende Richter.
Mitarbeiter der Rettungswache am Niederrhein schildern im Zeugenstand rückblickend Zweifel. Der Angeklagte war ihnen wegen vieler Krankheitsfälle im Team über eine Zeitarbeitsfirma kurzzeitig an die Seite gestellt worden. In der Rückschau habe er sich schon über so manche Nachfrage des Angeklagten gewundert, sagt ein Sanitäter. Ein anderer schildert Wissenslücken zu einem Medikament, die ihn stutzig haben werden lassen. Doch die Skepsis verpufft. "Ich habe mir das dann schön geredet", sagt ein Kollege.
Angeklagter bestreitet Tötungsabsicht
Was im Februar 2025 in Wermelskirchen, als er einem Patienten mit Lungenödem eine Infusion legt, die ihn hätte ersticken lassen können, noch gut geht, weil eine Kollegin eingreift, läuft einige Monate in Kamp-Lintfort schief. Eine 40-minütige Reanimation kann den schwer kranken Mann, der beim Eintreffen im Krankenhaus Schnappatmung erleidet, nicht mehr retten.
Dass er dafür verantwortlich sein soll, will der Angeklagte so nicht stehenlassen: Er bestreite jede Tötungsabsicht, heißt es in der Erklärung, die sein Verteidiger vorliest. Er habe vielmehr dafür sorgen wollen, dass der Patient möglichst schnell ins Krankenhaus komme, ihm helfen wollen. Er habe dabei zu keinem Zeitpunkt Anhaltspunkte dafür gehabt, dass Lebensgefahr bestehe. Der Patient sei während des Einsatzes durchgängig wach und bei Bewusstsein gewesen.
Auch die Folgerung der Staatsanwaltschaft, dass das Medikament und der nicht rechtzeitig hinzugezogene Notarzt den Tod verursachten, sei noch zu überprüfen. "Ob diese Kausalität überhaupt besteht, bezweifele ich", so Pohlen später vor dem Gerichtssaal.
Juristische Einordnung der Folgen solcher Fälle oft schwierig
Hochstapelei in der Medizin kommt vor - und beschäftigt bei Entdeckung auch immer wieder Gerichte: Dabei geht es auch um die Frage, ob Ärzten oder anderem medizinischem Personal mit gefälschten Qualifikationen bei tödlichen Behandlungsfehlern Vorsatz zur Last gelegt werden kann - oder eher nicht.
Unabhängig von solchen juristischen Fragen, sieht die Deutsche Stiftung Patientenschutz eine Kontrolllücke, die für Patienten zur ernsthaften Gefahr werden könne: Der aktuell verhandelte Fall mache deutlich, "wie einfach es medizinische Hochstapler in der deutschen Kleinstaaterei haben", teilt Vorstand Eugen Brysch zum Fall mit.
"Es braucht daher ein bundesweites Zentralregister für Ausbildungsbetriebe und Hochschulen können dann gesetzlich dazu verpflichtet werden, Abschlusszeugnisse direkt an diese Stelle zu melden. Nur so erhöht sich die Patientensicherheit im medizinisch-pflegerischen Bereich."
In dem Prozess in Kleve stehen noch weitere Zeugenvernehmungen und die Aussagen von medizinischen Sachverständigen an. Das Gericht hatte fünf Verhandlungstage angesetzt.