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Nordrhein-WestfalenInterne Kritik an Staatsanwaltschaft im Fall Menden

09.03.2026, 09:20 Uhr
Anti-Merz-Schmierereien-an-der-Schuetzenhalle-in-Menden

Hausdurchsuchungen nach Anti-Merz-Graffiti: Jetzt kritisiert der Generalstaatsanwalt die eigene Behörde. Was lief bei Polizei und Staatsanwaltschaft schief?

Düsseldorf/Menden (dpa/lnw) - Im Fall der illegalen Hausdurchsuchungen nach Anti-Merz-Schmierereien im sauerländischen Menden hat der Generalstaatsanwalt in Hamm den ihm unterstellten Ermittler in Arnsberg scharf kritisiert. Es gebe "durchgreifende Bedenken gegen die staatsanwaltschaftliche Sachbehandlung", heißt es in einem Bericht an den Rechtsausschuss des Landtags.

Konkret geht es um den kurzen Dienstweg zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft beim Antrag auf eine Hausdurchsuchung bei den Eltern eines beschuldigten jungen Mannes und die Funkzellenauswertung. Eine Eilbedürftigkeit habe es nicht gegeben und der zuständige Dezernent hätte die Akten erst mal genau prüfen müssen, so der Generalstaatsanwalt.

Gegenstände wurden von Polizei erst nicht zurückgegeben

Hintergrund: Nachdem Ende Januar 2025 vor einem Auftritt des damaligen CDU-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz in Menden Schmierereien rund um die Schützenhalle gefunden worden waren, hatte es im April Hausdurchsuchungen bei einer SPD-Nachwuchspolitikerin und im Elternhaus eines Bekannten gegeben. Die damals 17-Jährige und der damals 20-Jährige werden beide weiterhin als Beschuldigte geführt.

Mittlerweile wurden laut dem Bericht an den Rechtsausschuss sämtliche bei der beschuldigten Nachwuchspolitikerin sichergestellten Gegenstände an sie herausgegeben. Dabei kam es aber auch zu einer Panne: Entgegen erster Angaben der Staatsanwaltschaft im September wurden erst vor wenigen Tagen zwei USB-Sticks und ein Notizbuch zurückgegeben. Der Verfügung des Staatsanwalts vom vergangenen Sommer sei die Polizei nicht nachgekommen - er hatte aber auch nicht nachgehakt.

Laptop und Spraydosen noch bei Polizei

Der bei dem jungen Mann sichergestellte Laptop und die Spraydosen seien "noch im polizeilichen Gewahrsam". In dem Bericht an den Landtag heißt es zudem: "Die Beschuldigten hätten eine Tatbeteiligung bestritten oder sich nicht zur Sache eingelassen. Die Ermittlungen dauerten an. Die Auswertung der sichergestellten IT-Datenträger bzw. der hiervon erstellten Spiegelungen sei noch nicht vollständig abgeschlossen."

Für die junge Frau war der ehemalige Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) als Anwalt bereits vor Monaten gegen die Durchsuchung vorgegangen und hatte vor dem Landgericht Arnsberg Recht bekommen. Vor demselben Gericht hatte danach auch der Anwalt des jungen Mannes erfolgreich Beschwerde eingelegt. Wie aus dem Bericht an den Rechtsausschuss hervorgeht, können die beschlagnahmten Gegenstände aus den Razzien dennoch als Beweis genutzt werden.

Quelle: dpa

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