Nordrhein-WestfalenKein Heimunterricht mit Vereinshilfe – Schulpflicht gilt

Religiöse Gründe, Heimunterricht und ein umstrittener Verein: Das Verwaltungsgericht Münster pocht auf die Schulpflicht. Auch wenn die Eltern das Wohl ihrer Kinder nicht in Gefahr sehen.
Münster (dpa/lnw) - Der Kreis Borken hat Eltern mit Kindern im Heimunterricht zu Recht dazu verpflichtet, ihre Kinder an einer Schule anzumelden, damit die Schulpflicht erfüllt wird. Das hat das Verwaltungsgericht Münster in einem am Dienstag veröffentlichen Urteil vom 17. Dezember entschieden. Die Eltern hatten ihre Kinder aus religiösen Gründen zu Hause unterrichtet. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Eltern können noch am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen die Zulassung der Berufung beantragen.
Die Eltern hatten gegen eine Ordnungsverfügung der Schulaufsicht des Kreises geklagt. Bei dem Unterricht daheim hatten sie Hilfe des Vereins "Freies christliches Heimschulwerk" in Anspruch genommen. Das Wohl ihrer Kinder sei so nicht gefährdet. Diese Sicht teilte der Kreis nicht. Die Schulpflicht könne so nicht erfüllt werden, weil es sich bei dem Verein weder um eine öffentliche Schule noch eine Ersatz- oder anerkannte Ergänzungsschule handelte.
Schulgesetz verpflichtet Eltern zur Anmeldung
Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts gab dem Land recht. Das Schulgesetz verpflichte Eltern zur Anmeldung ihrer Kinder an einer Schule. Diese Pflicht hätten die Kläger durch die Anmeldung bei dem Verein nicht erfüllt, heißt es in der Urteilsbegründung. Der Verein sei keine Schule im Sinne des Gesetzes, weil er selbst keinen Unterricht durchführe, sondern Eltern lediglich Unterstützung durch fachliche und pädagogische Betreuung von Heimunterricht anbiete.
Weil das Gesetz eine Schulbesuchspflicht vorgebe, sei es irrelevant, so die 4. Kammer, dass der Unterricht und die Erziehung durch die Eltern gesichert sei.