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Nordrhein-WestfalenKeine Kuchensteuer an Schulen und Kitas in NRW

28.12.2023, 14:59 Uhr
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(Foto: Jonas Walzberg/dpa/Symbolbild)

Düsseldorf (dpa/lnw) - Kuchenverkauf bei Schulfesten oder Eintrittsgelder bei Aufführungen von Schülergruppen wie der Theater-AG bleiben in Nordrhein-Westfalen von der Umsatzsteuer befreit. Die ab 2025 verschärften EU-rechtlichen Vorgaben hätten vielfach für Nachfragen gesorgt, ob künftig beispielsweise auch der gelegentliche Kuchen- oder Pizzaverkauf an Schulen besteuert werden müsse, teilte NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) am Donnerstag mit. Hier könne er nun Entwarnung geben. Es seien Lösungen entwickelt worden, die von den Schulen mit wenig Bürokratieaufwand rechtssicher umgesetzt werden könnten. "Solche schönen Traditionen dürfen nicht durch überbordende Bürokratie kaputt gemacht werden", sagte Optendrenk.

Konkret ist der Kuchenverkauf durch wechselnde Schülergruppen, Klassen oder Eltern auch künftig von der Umsatzsteuer befreit, wenn die Leistung nicht der Schulträgerkommune zugerechnet werden kann, sondern der jeweiligen Schülergruppe oder Elterninitiative. Die Kuchenanbieter können sich etwa auf Aushängen, Plakaten, Handzetteln oder im Internet zu erkennen geben. Für sie falle in aller Regel keine Umsatzsteuer an, da sie nicht als Unternehmer anzusehen seien. Die Regelung gilt auch für Kindertagesstätten oder andere Bildungseinrichtungen.

Ausnahmen gelten zwar, wenn eine Gruppe regelmäßig zum Beispiel wöchentlich Kuchen oder Waffeln verkauft, etwa um die Abiball-Kasse aufzubessern. Aber auch für solche Fälle gibt das Ministerium Entwarnung. Denn Umsatzsteuer müsse nicht gezahlt werden, wenn die Einnahmen im vorangegangenen Jahr weniger als 22.000 Euro betragen hätten und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht überstiegen. Solche Summen dürften mit Kuchen kaum erreicht werden.

Hintergrund der Debatte ist eine Neuregelung der Umsatzsteuer. Wegen EU-Rechts ist ab 2025 auch die öffentliche Hand, also der Staat, grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Die Europäische Union will mit ihrer Mehrwertsteuerrichtlinie verhindern, dass private Unternehmer im Wettbewerb benachteiligt werden.

Quelle: dpa

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