Nordrhein-WestfalenKopfschuss vor Bar - Acht Jahre Haft für Türsteher

Ein Streit um den Einlass endet mit Schüssen: Ein Türsteher muss nach dem Urteil des Landgerichts ins Gefängnis und Schmerzensgeld zahlen.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Nach den Schüssen vor einer Bar im Düsseldorfer Medienhafen ist ein Türsteher wegen versuchten Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht verurteilte den 49-Jährigen zudem zur Zahlung von insgesamt 84.000 Euro Schmerzensgeld an die beiden Opfer.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Mann in der Nacht zum 14. Dezember 2025 vor der Bar mehrfach auf zwei Männer geschossen. Ein 54-Jähriger wurde durch einen Kopfschuss lebensgefährlich verletzt, erlitt einen Hirnschaden und ist heute ein Pflegefall.
Ein 19-Jähriger wurde in die Hüfte getroffen. Dem älteren Mann sprach das Gericht 75.000 Euro Schmerzensgeld zu, dem jüngeren 9.000 Euro. Laut Gericht war ein Streit um den Einlass Auslöser der Eskalation. Der Türsteher habe dem Sohn des 54-Jährigen und dessen Begleiter den Zutritt zur bereits vollen Bar verweigert. Der hatte seinen Vater hinzugerufen.
Angeklagter leugnet Kopfschuss
Der 54-Jährige sei dann sehr aggressiv aufgetreten, um seinem Sohn Zutritt zur Bar zu verschaffen. Zunächst habe der 54-jährige Vater eine Pistole gezogen, die ihm der Türsteher entrissen habe. Daraufhin habe der Vater ein Messer gezogen. Dann fielen Schüsse.
Die Verteidigung hatte auf Notwehr plädiert. Der Angeklagte habe aus Angst um sein Leben geschossen. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags beantragt. Das Gericht folgte diesem Antrag.
Bis zuletzt bestritt der Angeklagte, dem bereits am Boden liegenden 54-Jährigen in den Hinterkopf geschossen zu haben. Nach Auffassung des Gerichts ließ sich die Verletzung jedoch nicht anders erklären. Der Verteidiger kündigte nach der Urteilsverkündung an, Revision einzulegen.