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Nordrhein-WestfalenMinisterium: Schulpflicht trotz Warnstreiks im Nahverkehr

30.01.2026, 16:44 Uhr
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Mit Bussen und Bahnen fahren in NRW Millionen Menschen. Dazu gehört auch ein Großteil der Schüler. Was ist bei Warnstreiks im Nahverkehr?

Düsseldorf (dpa/lnw) - Nach der Ankündigung von nahezu bundesweiten Warnstreiks im kommunalen Nahverkehr am Montag (2. Februar) hat das Schulministerium in Nordrhein-Westfalen auf die Schulpflicht verwiesen.

"Bei im Vorfeld angekündigten Ereignissen wie einem Streik des öffentlichen Nahverkehrs besteht die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht auch weiterhin", erklärte das Ministerium auf der Plattform Facebook.

Eltern müssten deshalb dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder zur Schule kommen. Sollte einer Schülerin oder einem Schüler der Schulweg im Einzelfall nicht zumutbar sein, handele es sich um entschuldigte Fehlzeiten.

Warnstreiks im Nahverkehr in zahlreichen deutschen Städten

Fahrgäste in zahlreichen deutschen Städten müssen sich am Montag auf erhebliche Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr einstellen. Die Gewerkschaft Verdi hat im Rahmen von parallel laufenden Tarifverhandlungen für den Tag in fast allen Bundesländern zu Warnstreiks bei kommunalen Verkehrsunternehmen aufgerufen. Es sei davon auszugehen, dass in den betroffenen Betrieben der Verkehr zum Erliegen komme, hieß es.

In Nordrhein-Westfalen hat Verdi in rund 30 kommunalen Verkehrsbetrieben zu Warnstreiks aufgerufen. Damit sind nahezu alle großen Nahverkehrsbetriebe in NRW von Köln, Düsseldorf und Duisburg über Dortmund bis nach Bielefeld betroffen. Die Aachener Verkehrsbetriebe Aseag sind eine der wenigen Ausnahmen in NRW, auf die sich die Tarifverhandlungen nicht beziehen.

Quelle: dpa

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