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Nordrhein-WestfalenNRW streicht Baugenehmigung für militärische Anlagen

23.01.2026, 12:14 Uhr
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NRW schafft Baugenehmigungsverfahren für militärische Anlagen ab. Auch der Denkmalschutz wird gelockert. Was das für Kasernen und Unikliniken bedeutet.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Im Zuge der Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit sollen Bauvorhaben für militärische Anlagen wie etwa Kasernen in Nordrhein-Westfalen beschleunigt werden. Für Neubauten, Sanierungen und Erweiterungen militärischer Anlagen entfalle künftig das Baugenehmigungsverfahren, teilten das Bau- und das Finanzministerium mit.

Zugleich wird der Denkmalschutz gelockert. Wenn die Obere Denkmalbehörde einem geplanten Vorhaben nicht innerhalb eines Monats widerspreche, könne es starten. Weitere bisherige Verfahrensfristen der Denkmalbehörden werden verkürzt. Das Landeskabinett habe eine entsprechende Änderung der Landesbauordnung und weiterer Vorschriften beschlossen und dem Landtag vorgelegt.

Die neuen Regeln im Denkmalschutzgesetz gelten für Liegenschaften des Landes oder Bundes, die der Landes- oder Bündnisverteidigung dienen, aber auch der Bundespolizei oder des Zivil- oder Katastrophenschutzes sowie der Unfallhilfe. Dazu gehören nach Angaben des Bauministeriums auch Hochschulen in Trägerschaft des Landes NRW, Universitätskliniken und Studierendenwerke.

Langwierige Denkmalschutz-Verfahren

Bauvorhaben für die Bundeswehr sollten damit künftig schneller und unbürokratischer umgesetzt werden, sagte Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU), dessen Ressort zuständig ist. Das Land halte sich an seine denkmalrechtlichen Pflichten, verschlanke aber die Genehmigungsverfahren. "Denn wir werden bei der Mammutaufgabe, den Aufwuchs der Bundeswehr zu unterstützen, nicht an der Nutzung denkmalgeschützter Kasernen vorbeikommen", sagte Optendrenk.

Bereits seit Monaten warnen Denkmalschutzverbände in NRW angesichts der Pläne der Landesregierung vor einem Ende des Schutzes für historische Gebäude, die militärisch oder für den Katastrophenschutz genutzt werden können.

Kasernen sollen schneller ausgebaut werden können

Grund für die Änderungen im Denkmalschutz seien die mitunter langwierigen Verfahren zwischen den für Denkmalschutz zuständigen Behörden und den Denkmalfachämtern der Landschaftsverbände, hieß es weiter. Dadurch könnte zum Beispiel eine schnelle Modernisierung oder der Ausbau von Kasernenstandorten behindert werden. Die geplanten Änderungen seien "kein Selbstzweck, sondern eine notwendige Voraussetzung dafür, dass der Staat handlungsfähig bleibt und seinen Schutzauftrag erfüllen kann", sagte Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU).

Quelle: dpa

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