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Nordrhein-WestfalenDenkmale unter Kriegsrecht? Kritik an geplantem NRW-Gesetz

08.04.2026, 05:01 Uhr
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NRW macht sich fit für die Verteidigung. Dafür will das Land den Denkmalschutz für militärische Anlagen lockern. Archäologen fürchten um Funde, Denkmalschützer kritisieren Privilegien für den Staat.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die globale Sicherheitslage ist angespannt, Deutschland investiert in eine höhere Verteidigungsfähigkeit, und in Nordrhein-Westfalen soll auch der Denkmalschutz einen Beitrag leisten. Im Januar legte die schwarz-grüne Landesregierung einen Entwurf für eine geänderte Landesbauordnung vor. Die sieht unter anderem eine Aufweichung des Denkmalschutzes für militärische Anlagen wie etwa Kasernen vor.

Denkmalschützer, Denkmalbehörden, Kommunen und Archäologen befürchten Schlimmes. "Damit werden Denkmale schon in Friedenszeiten quasi unter Kriegsrecht gestellt", kritisiert die Deutsche Stiftung Denkmalschutz in einer Stellungnahme für eine Expertenanhörung im Landtag (14. April).

Was hat Landesverteidigung mit Denkmalschutz zu tun?

Bauvorhaben für militärische Anlagen wie etwa die Modernisierung von Kasernen sollen dem Gesetzentwurf zufolge beschleunigt werden, indem Baugenehmigungsverfahren wegfallen. Und: Der Denkmalschutz für Liegenschaften des Landes oder Bundes, die der Landes- oder Bündnisverteidigung dienen, soll gelockert werden. Dazu gehören nicht nur Kasernen, sondern zum Beispiel auch historische Gebäude der Bundespolizei oder des Katastrophenschutzes, Hochschulen des Landes NRW, Universitätskliniken und Studierendenwerke.

"Wir nehmen als Land unsere Verantwortung wahr, die Verteidigungsinfrastruktur so rasch wie möglich zu modernisieren", sagte Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU). Das Land halte sich an seine denkmalrechtlichen Pflichten, verschlanke aber die Genehmigungsverfahren. "Denn wir werden bei der Mammutaufgabe, den Aufwuchs der Bundeswehr zu unterstützen, nicht an der Nutzung denkmalgeschützter Kasernen vorbeikommen."

Was ist konkret geplant?

Wenn die Obere Denkmalbehörde im jeweiligen Regierungsbezirk einem geplanten Bauvorhaben nicht innerhalb eines Monats widerspricht, kann es starten. Weitere bisherige Verfahrensfristen der Denkmalbehörden werden verkürzt.

Archäologen kritisieren, dass das Gesetz "einen ebenso weitreichenden wie undefinierten Ausnahmetatbestand" schaffe, so die private Fachfirma "Archaeologie.de" mit Standorten in Moers und Brühl. Die Oberste Denkmalbehörde, also das Bauministerium unter Ina Scharrenbach (CDU), könne einzelne Zuständigkeiten an sich ziehen.

Die Landschaftsverbände LVR und LWL warnen, dass fachliche Entscheidungen und Stellungnahmen in erheblichem Maße abgeschafft oder zurückgedrängt würden. Die verkürzte Mitwirkungsfrist gehe vor allem zulasten der Landschaftsverbände. Zudem erschließe sich nicht, inwieweit Universitätskliniken, Hochschulen oder gar Studierendenheime am Zivilschutz oder der militärischen Ertüchtigung partizipieren sollen.

Verzögern Denkmalpfleger Bauvorhaben?

"Nach unserer Kenntnis haben die geltenden Regeln in NRW noch kein einziges Bauvorhaben verhindert", schreibt die Firma "Archaeologie.de". Dies treffe auch für die genannten Einrichtungen der Landesverteidigung und des Katastrophenschutzes zu.

Auch nach Ansicht der Landschaftsverbände LWL und LVR werden wesentliche Verzögerungen am Bau in aller Regel nicht durch die Denkmalfachämter verursacht. Erfahrungen hätten gezeigt, dass Verfahren auch durch eine herabgestufte Beteiligung der Fachämter oder kürzere Fristen für Stellungnahmen nicht beschleunigt würden.

Sind auch Bodendenkmäler von den Änderungen betroffen?

Archäologen nennen als Beispiel historische Deiche. Auch diese seien Schutzbauwerke und dienten dem Katastrophenschutz. Wertvolle Informationen könnten verloren gehen, wenn diese imposanten Bodendenkmäler ohne adäquate Dokumentation ausgetauscht werden müssten. Aktuell würden die großflächigen Deichsanierungen am Niederrhein archäologisch begleitet. Das habe bisher noch zu keiner Verzögerung des minutiös geplanten Bauablaufs geführt. Die Archäologen sicherten die Erinnerung an Siedlungen aus der Römerzeit, an historische Burganlagen und mittelalterliche Bauernhöfe unter den Deichanlagen.

Auch beim Bau der großen Versorgungsleitung A-Nord und der Gastrasse Zeelink sind Archäologen dabei. Immer wieder gebe es aufsehenerregende Funde wie etwa einst gehortete Edelmetalle. Archäologen untersuchten zudem Kriegsgefangenenlager in Mönchengladbach Wickrathberg und Weeze. "Wenn die Opfer irgendwann einmal nicht mehr selbst Zeugnis geben können, werden es die hier geborgenen Funde sein, die von ihrem Schicksal berichten, wenn etwa kyrillische Buchstaben in ein Essensgeschirr geritzt, von der Sehnsucht des Gefangenen oder der Gefangenen nach der Heimat erzählen."

Gilt Denkmalschutz nur noch für Private, nicht für den Staat?

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz kritisiert, dass das Gesetz künftig nur noch private und kommunale Denkmaleigentümer betreffen werde, Landesliegenschaften dagegen privilegiere. "Damit verkommt das Denkmalschutzgesetz in wichtigen Bereichen zum Papiertiger." Durch die ungleiche Behandlung von privaten und staatlichen Denkmaleigentümern werde die "Staatsverdrossenheit der Bürger" weiter befeuert, warnt die Stiftung.

Die Grünen-Fraktionen in den Landschaftsverbänden sprechen von einem "Sondergesetz für Bauten im Landes- und Bundeseigentum" mit anderen Regeln als bei privaten Liegenschaften. In NRW stünden zwischen 2 und 3 Prozent der Gesamtbausubstanz unter Denkmalschutz. Etwa 80 Prozent davon seien in Privatbesitz, also von den geplanten Änderungen nicht betroffen.

Ist das Gesetz mit der Landesverfassung vereinbar?

Daran haben einige Experten Zweifel. In der NRW-Verfassung ist der Denkmalschutz als Staatsziel vereinbart. Die Landschaftsverbände und Archäologen sehen mit der Privilegierung von Landes- und Bundesbauten das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot verletzt. Das Fazit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz: Das Land entziehe sich weitgehend seiner in der Landesverfassung definierten Verantwortung für die Denkmale. Gleichzeitig werde das zuständige Bauministerium ermächtigt, in nicht weiter definierten Einzelfällen in eigener Sache jedes Verfahren an sich ziehen zu können.

Quelle: dpa

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