Nordrhein-WestfalenPatient durch Ziehen von Beatmungsschlauch getötet - Urteil

In einem Kölner Krankenhaus zieht ein Alkoholkranker im November 2025 einem Krebspatienten im Wahn einen Beatmungsschlauch ab und tötet ihn so. Jetzt muss der Mann in den Entzug im Maßregelvollzug.
Köln (dpa/lnw) - Ein Mann, der im vergangenen November einem Mitpatienten auf der Intensivstation eines Kölner Krankenhauses einen Beatmungsschlauch abgezogen hatte und ihn dadurch tötete, war während der Tat aufgrund eines Delirs im Zuge eines Alkoholentzugs schuldunfähig. Das hat das Kölner Landgericht entschieden. Die 1. Große Strafkammer ordnete die Unterbringung des schwer alkoholsüchtigen Mannes in einer Entziehungsanstalt an. "Das ist ein sehr tragisches Geschehen, das sich in diesem Fall zugetragen hat", sagte der Vorsitzende Richter.
Laut der Urteilsbegründung war der 32-Jährige aufgrund einer starken Alkoholisierung von rund drei Promille und einer damit einhergehenden Psychose zum Entzug in das Krankenhaus eingeliefert worden. Im Zuge des mehrtägigen Entzugs habe der Mann weiter und verstärkt wahnhafte Vorstellungen und bedrohliche Halluzinationen entwickelt.
Rettungsmaßnahmen blieben ohne Erfolg
In der Nacht auf den 8. November habe er in diesem Zustand seinem krebskranken und sedierten Mitpatienten den Beatmungsschlauch und eine zur Ernährung durch die Nase eingeführte Magensonde herausgezogen. "Ihre wahnhaften Vorstellungen konnten Sie nicht mehr von der Realität unterscheiden", sagte der Vorsitzende Richter zu dem 32-Jährigen. Trotz unmittelbar nach dem Geschehen von Pflegern und Ärzten entfalteter Rettungs- und Wiederbelebungsmaßnahmen starb der Mitpatient wenig später an Sauerstoffmangel.
Erst 2024 hatte der Beschuldigte erstmals in seinem Leben Alkohol getrunken, nachdem er 2023 zunächst begonnen hatte, Kokain zu konsumieren. Nach dem ersten Alkoholkonsum habe er seine Dosis rasant gesteigert. Kurz vor der Tat habe er im Schnitt vier Flaschen Wein und zwei Flaschen hochprozentige Alkoholika pro Tag getrunken. "Das war eine Spirale, die sich immer schneller drehte", so der Vorsitzende. Entzugstherapien habe er zwar wiederholt begonnen, aber nicht durchgehalten. Zur Dauer der Maßregel machte das Gericht keine konkreten Angaben. Die psychiatrische Sachverständige in dem Prozess hatte eine Dauer von zwei Jahren empfohlen, was auch die vom Gesetz vorgesehene Höchstdauer für eine solche Maßregel ist.