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Nordrhein-WestfalenRadfahren im Wald soll eingeschränkt werden

16.05.2026, 13:12 Uhr
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In den Wald wollen alle für Sport und Erholung. Die Landesregierung will neue Vorgaben für Radfahrer machen und einige andere Fahrzeuge ausschließen. Was ist dazu bereits bekannt?

Düsseldorf (dpa/lnw) - Das Radfahren im Wald soll in Nordrhein-Westfalen künftig nur auf Fahrwegen oder klar gekennzeichneten Trails erlaubt sein. Das sehe ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, zu dem Verbände in den kommenden Wochen Stellung nehmen könnten, sagte ein Sprecher des NRW-Landwirtschaftsministeriums. Für die Anlage von Trails soll demnach die Zustimmung des jeweiligen Waldbesitzers erforderlich sein.

Das Radfahren im Wald solle stärker reglementiert werden zum Schutz der Natur. Das Befahren des Waldes mit Motorrädern, Mofas, Pedelecs und E-Scootern solle künftig sogar ausgeschlossen werden. Der Gesetzentwurf sehe auch erweiterte Möglichkeiten der Verhängung von Bußgeldern und Betretungsverboten vor, wenn man sich nicht an die Vorgaben halte.

Aktiver Schutz des Waldbodens

Ein sehr großer Teil der Freizeitnutzenden auf zwei Rädern verhält sich vorbildlich im Wald. Es gibt leider aber noch Einzelfälle, die für Schäden an Natur und Tieren im Wald sorgen. "Wir erleben, dass Chaoten im Wald Schäden anrichten", sagte der Sprecher des Landwirtschaftsministeriums. Im Fokus stehe bei der stärkeren Reglementierung ein aktiver Schutz des Waldbodens.

Der Wald solle auch in Zukunft mit seinen Schutz- und Nutzfunktionen für alle nutzbar bleiben. Dazu gehört seine Funktion als Ort der Erholung und Freizeit. Auch das Radfahren im Wald werde nach mit dem Gesetzentwurf weiter dazugehören – aber bitte nur auf den erlaubten Wegen, die mit dem Waldbesitzer abgestimmt seien, unterstrich der Ministeriumssprecher.

Der WDR hatte über die geplanten strengeren Regeln und eine erste Reaktion des Deutschen Interessenverbandes Mountainbike (DIMB) berichtet. Die geplante Änderung in NRW sei gegenüber der bisherigen Regelung eine deutliche Einschränkung des zulässigen Radfahrens im Wald. In der Praxis seien dadurch vor allem schmälere Wege zum Radfahren verboten, sodass faktisch nur noch breite Forstwege offiziell befahren werden dürften, hieß es dazu.

Quelle: dpa

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