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Nordrhein-WestfalenSchadenersatzprozess gegen Stromio: Entscheidung am 18. Juni

28.05.2026, 13:31 Uhr
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Mehr als 4.600 Kunden des Energiediscounters Stromio hoffen in einer Sammelklage auf Schadenersatz. Ein Vergleich ist vom Tisch.

Hamm (dpa/lnw) - Im Fall der Schadenersatz-Sammelklage der Verbraucherzentrale Hessen gegen den Stromhändler Stromio will das Oberlandesgericht Hamm am 18. Juni seine Entscheidung verkünden. Dies teilte das Gericht mit. Vor dem Hintergrund angekündigter Vergleichsverhandlungen war eine Entscheidung des Gerichts ursprünglich am Donnerstag erwartet worden. Dieser Vergleich kam jedoch nicht zustande.

In der sogenannten Musterfeststellungsklage hatte die Verbraucherzentrale den Energiediscounter 2022 auf Schadenersatz verklagt (Az. 2 MK 1/22), nachdem Stromio Ende 2021 alle seine Lieferverträge gekündigt hatte. Branchenkenner gingen damals davon aus, dass bundesweit mehrere hunderttausend Kunden von den Kündigungen betroffen waren.

Verbraucherschützer: Kündigungen waren rechtswidrig

Laut Verbraucherzentrale rutschten die Betroffenen in eine teure Ersatzversorgung, erfuhren davon aber oft erst Wochen später. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen waren die Kündigungen rechtswidrig und begründen einen Anspruch auf Schadenersatz.

Stromio hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen und die Kündigungen mit unvorhersehbaren "Preisexplosionen an den europäischen Energiehandelsplätzen" im Vorfeld des russischen Angriffs auf die Ukraine begründet. Der Klage haben sich mehr als 4.600 Menschen angeschlossen. Ein Eintrag ins Klageregister ist nicht mehr möglich.

Quelle: dpa

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