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Nordrhein-WestfalenTod auf Klassenfahrt: Mahnwache vor NRW-Schulministerium

09.12.2025, 12:43 Uhr
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Nach dem Tod seiner Tochter bei einer Klassenfahrt fordert der Vater vor dem Schulministerium Gerechtigkeit – und wirft den Behörden Versagen und fehlende Gesprächsbereitschaft vor.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Der Vater der 13-jährigen Emily, die bei einer Klassenfahrt in London gestorben war, hat eine Mahnwache vor dem NRW-Schulministerium abgehalten. Er demonstriere für die Gerechtigkeit, sagte Kay Schierwagen. Er wolle auf das Behördenversagen im Zusammenhang mit dem Tod seiner Tochter aufmerksam machen. "Was da passiert ist, darf nie wieder passieren", sagte der 50-Jährige.

Er kritisierte auch NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU): "Wenn sie mit uns nicht spricht, schauen wir eben persönlich vorbei." Emilys Vater hatte das Land Nordrhein-Westfalen auf 125.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Es gehe ihm schlecht, er könne seinen Beruf nicht mehr ausüben und sei in Behandlung, sagte Schierwagen. Dennoch wolle er das Geld nicht für sich, sondern für eine Stiftung, die er gegründet habe, die diabeteskranken Kindern helfen solle.

Kritik an Behörden

Schierwagen kritisierte die Behörden, die eine außergerichtliche Einigung brüsk abgelehnt hätten. "Man hat mir böswillige Sachen unterstellt. Zum Beispiel, dass der Verlust meiner Tochter für mich gar nicht so schwer wiegen könne."

"Der Zentralabteilungsleiter des Schulministeriums hat heute Morgen das Gespräch mit Emilys Vater gesucht und diesem noch einmal seine Anteilnahme ausgesprochen", hieß es aus dem Schulministerium. Darüber hinaus sei es nun Aufgabe des Gerichts, im laufenden Verfahren zu einer Entscheidung zu kommen.

Die Klage auf Schmerzensgeld gegen das Land Nordrhein-Westfalen soll im kommenden Februar verhandelt werden. Schierwagen habe das Schulministerium beziehungsweise das Land nicht verklagen wollen, aber ein Gesprächsangebot sei zurückgewiesen worden, sagte sein Rechtsanwalt Manuel Reiger. Ihm zufolge bestreitet das Land NRW durch seinen Rechtsanwalt alle Ansprüche. Es werde sogar in Zweifel gezogen, dass der Vater durch den Tod seiner Tochter erkrankt sei, so Reiger. Das Land hatte sich zu den Inhalten des laufenden Verfahrens auf dpa-Anfrage nicht äußern wollen.

Lehrerinnen verurteilt

Zwei Lehrerinnen waren wegen fahrlässiger Tötung Emilys schuldig gesprochen worden. Laut rechtskräftigem Urteil hatten die Pädagoginnen gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen, weil sie vor der Reise nicht schriftlich nach Vorerkrankungen der teilnehmenden Schüler gefragt hatten.

In Kenntnis der Erkrankungen hätten sie von dem Diabetes des Mädchens gewusst, seine akute Überzuckerung in London früher erkannt, einen Notarzt gerufen und so seinen Tod im Juni 2019 verhindern können, so die Gerichte.

Quelle: dpa

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