Nordrhein-WestfalenTödliche Kollision mit Schülergruppe - über vier Jahre Haft

Ein 21-jähriger Autofahrer ignoriert eine rote Ampel - und fährt in eine Schülergruppe. Eine Schülerin und ein junger Begleiter sterben. Nun wurde der Autofahrer verurteilt.
Köln (dpa/lnw) - Die Ampel zeigte seit rund vier Sekunden Rot. Eine Schülergruppe, die den Fußgängerüberweg queren wollte, war mit Warnwesten und bunten Käppis eigentlich gut sichtbar. Dennoch fuhr Anfang Juni 2025 ein junger Mann mit seinem Auto mit bis zu 57 Kilometern pro Stunde in die Viertklässler hinein. Eine Zehnjährige und ein 25 Jahre alter Begleiter wurden tödlich verletzt.
Der 21 Jahre alte Autofahrer ist nun zu vier Jahren und sechs Monaten Haft nach Jugendstrafrecht verurteilt worden. Das Kölner Landgericht sprach ihn wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung sowie gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig. In die Strafe wurden bereits zuvor verhängte Bewährungsstrafen einbezogen.
Gericht sieht hohes Maß an Sorgfaltswidrigkeit
"Das Maß an Sorgfaltswidrigkeit, das Sie begangen habe, war außergewöhnlich hoch", sagte der Vorsitzende Richter in der rund einstündigen Urteilsbegründung. Außergewöhnlich hoch sei auch das Leid, das den Eltern, Geschwistern, anderen Angehörigen und Mitschülern der Opfer widerfahren sei. "Ihre Tat hat eine gesamte Kleinstadt, die Stadt Hürth, in Schockstarre versetzt", sagte der Richter an den 21-Jährigen gerichtet.
Nach sieben Verhandlungstagen - inklusive eines Ortstermins an der Unfallstelle - zeigten sich die Richter davon überzeugt, dass der Angeklagte bewusst über Rot gefahren sei. Zum einen habe er selbst erklärt, er habe beim Queren der Kreuzung nach links geschaut. "Nach links gucken, das macht aber nur Sinn, wenn man bei Rot über die Ampel gefahren ist und mit Kreuzungsverkehr rechnete", sagte der Vorsitzende Richter.
Zum anderen zeigte sich das Gericht auch davon überzeugt, dass der Angeklagte die Schülergruppe gesehen haben muss. Er habe aber wohl "auf einen guten Ausgang gehofft". Als er dann nach dem Queren der Ampel die Schülergruppe auf der Straße wahrgenommen habe, habe er noch versucht zu bremsen. "Er bremst in dem Moment, wo er bemerkt: Das geht nicht mehr gut", sagte der Vorsitzende.
Der 21-Jährige hatte die Anklagevorwürfe am ersten Verhandlungstag im Mai zwar eingeräumt, aber bis zuletzt gesagt, die Ampel habe Gelb gezeigt.
Hinterbliebene lehnen Entschuldigung ab
Die Eltern des tödlich verunglückten 25-Jährigen sowie die Eltern und ein Bruder der Zehnjährigen waren Nebenkläger in dem Prozess. Kurz vor Auftakt der Verhandlung hatte der Vater des 25-Jährigen in einer Fernsehtalkshow berichtet, dass die Organe seines Sohns gespendet worden seien. Sein Herz schlage heute in einem anderen Menschen weiter.
Auch die Eltern der Zehnjährigen hatten die Organe ihrer Tochter zur Spende freigegeben, wie die Mutter des Mädchens auf dpa-Nachfrage beim Prozessauftakt bestätigt hatte. Eine Entschuldigung des Angeklagten hatten die Nebenkläger als zu spät abgelehnt.
Neben der Haftstrafe verhängte das Gericht noch eine Führerscheinsperre von zwei Jahren und elf Monaten gegen den 21-Jährigen. Den Eltern und Geschwistern der beiden Getöteten sprach das Gericht Schmerzensgeld in einer Gesamthöhe von 190.000 Euro zu.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Revision zum Bundesgerichtshof ist möglich.