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Nordrhein-WestfalenWie NRW Ausbeutung mit Schrottimmobilien stoppen will

17.03.2026, 14:06 Uhr
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(Foto: Christoph Reichwein/dpa)

500.000 Euro Bußgeld, Zwangsverwaltung, sogar Enteignung: NRW will kriminellen Vermietern das Handwerk legen. Welche Städte besonders betroffen sind.

Düsseldorf (dpa/lnw) - In Nordrhein-Westfalen soll künftig schärfer gegen Zweckentfremdung von Wohnraum, ausbeuterische Unterbringung von Beschäftigten und Schrottimmobilien vorgegangen werden. Dazu hat die Landesregierung jetzt einen Entwurf für ein sogenanntes Faires-Wohnen-Gesetz beschlossen.

"Wer Menschen in verwahrlosten Wohnungen oder überteuerten Unterkünften unterbringt, wird es in Nordrhein-Westfalen in Zukunft noch ungemütlicher haben", kündigte NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) in Düsseldorf an. "Schluss mit kriminellen Geschäftsmodellen auf dem Rücken von sozial Schwächeren."

Wie funktioniert Ausbeutung mit Schrottimmobilien?

"Das Geschäftsmodell ist eigentlich immer dasselbe", berichtete Scharrenbach. "Der Eigentümer oder der Vermieter ist zugleich der, der Arbeit gibt." Wenn eine Zwangslage der Beschäftigten vorliege und sie zu horrenden Preisen zu menschenunwürdigen Bedingungen untergebracht seien, liege eine "ausbeuterische Überlassung" vor. Erstmals werden solche Praktiken in dem neuen Gesetz ausdrücklich verboten. Dass die Wohnungsaufsicht etwa auf Bruchbuden aufmerksam werde, für die 2.000 Euro Monatsmiete verlangt würden, sei Anlass für solche Regelungen, erläuterte die Ministerin.

Wo sind die Missstände am größten in NRW?

Nicht in jeder Gemeinde gibt es Schwierigkeiten mit unzumutbaren Unterbringungen Beschäftigter. Scharrenbach geht von 20 bis 25 Kommunen aus, die wirksamere Instrumente für diese Problematik benötigten - darunter etwa Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Herne, Velbert und Krefeld. "In der Regel geht es um Großimmobilien, wo Städte und Gemeinden mehr Handhabe brauchen", sagte Scharrenbach. Als Beispiel nannte sie das Europahaus in Oberhausen, das jüngst mit kaputten Heizungen und Aufzügen überregional für Schlagzeilen gesorgt hatte.

Was bringt ein "Gütesiegel Faire Unterkunft"?

Betroffene Kommunen sollen per Rechtsverordnung bestimmen können, dass auf ihrem Gebiet für die Dauer von jeweils fünf Jahren eine Registrierungspflicht für Unterkünfte greift. Damit soll eine Qualitätsprüfung durch die Wohnungsaufsicht verbunden sein. Erst mit der Verleihung eines Gütesiegels "Faire Unterkunft", das gut sichtbar im Hauseingang anzubringen ist, darf die Beherbergung in Betrieb genommen werden.

Ist davon auch Kurzzeitvermietung betroffen?

Ja, die bisherige Grenze für eine genehmigungsfreie Kurzzeitvermietung soll von 90 Tagen auf 56 Nächte pro Kalenderjahr reduziert werden.

Was sind die schärfsten Schwerter im Gesetzentwurf?

Bei Problemimmobilien sind empfindliche zusätzliche Eingriffsmöglichkeiten vorgesehen: Demnach soll eine Treuhandverwaltung bei untätigen Eigentümern, deren Immobilien verwahrlosen, die Verwaltung und Bewirtschaftung des Gebäudes übernehmen können.

Als letztes Mittel ist ausdrücklich auch eine Enteignung vorgesehen. Die sei zwar grundsätzlich auch schon im Baugesetzbuch hinterlegt, allerdings seien die Kommunen in NRW "bisher mit dem Thema Enteignung sehr zurückhaltend", stellte Scharrenbach fest. "Wir versuchen jetzt mit einem eigenen Enteignungstatbestand die Kommunen zu unterstützen und dann auch mal zu sagen: Es reicht. Jetzt muss diese Immobilie aus dem Markt herausgenommen werden."

Wann droht eine Enteignung?

Das kommt nur unter engen Voraussetzungen in Betracht: Die Gemeinde muss sich zuvor ernsthaft und vergeblich um einen Erwerb zu angemessenen Bedingungen bemüht haben. Außerdem muss das Grundstück wieder einer baulichen Nutzung zugeführt oder für Wohnzwecke vorbereitet werden. Das könne insbesondere relevant werden, wenn die baulichen Anlagen in einem so desolaten Zustand seien, dass eine Sanierung wirtschaftlich nicht mehr vertretbar erscheine, erläuterte die Ministerin.

Wird mit dem Gesetz auch Sozialleistungsmissbrauch sichtbarer?

Ja, denn der Entwurf sieht umfängliche Informationspflichten sowie Datenaustausch zwischen Behörden im Inland und anderen EU-Mitgliedstaaten vor. Zugleich werden Gemeinden verpflichtet, andere Stellen, die staatliche Leistungen für das Wohnen bereitstellen, zu unterrichten, wenn Missstände nach dem Faires-Wohnen-Gesetz vorliegen.

Was tun gegen kriminelle Machenschaften mit Sozialleistungen?

In vielen Problemimmobilien wohnen Menschen, die auf soziale Leistungen angewiesen sind - etwa Wohn- und Bürgergeld. "Wir haben in Deutschland eine strukturelle Schutzlücke zwischen dem Ordnungsrecht, dem Sozialrecht und dem Mietrecht", stellte Scharrenbach fest. Die führe dazu, dass die Behörden immer weiterzahlten - egal ob ein Eigentümer die Auflagen einer Wohnungsaufsicht erfülle, etwas instand setze, eine Heizung repariere oder nicht. "Das ist eine Schutzlücke, weil eigentlich subventionieren wir als Staat damit diese kriminellen Geschäftsmodelle: Wir machen sie attraktiv, weil wir immer weiterzahlen."

Bleiben am Ende nicht die Opfer der Ausbeuter die Dummen?

Das soll vermieden werden. Derzeit erwäge die Landesregierung, eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen, um die Lücke durch ein sozialrechtliches Zurückbehaltungsrecht zu schließen. Wenn etwa ein Jobcenter erfahre, dass ein Eigentümer Auflagen nicht nachkomme, sollte es Leistungen einbehalten können, ohne dass dem Mieter das schade.

Was droht Eigentümern, die gegen die Regeln verstoßen?

Der Bußgeldrahmen liegt laut Scharrenbach bei bis zu 500.000 Euro. Die überwiegende Mehrheit der Eigentümer von rund 9,3 Millionen Wohnungen in NRW erfülle allerdings ihre gesetzlichen Pflichten für sicheren und angemessenen Wohnraum, betonte die Ministerin.

Wann tritt das neue Gesetz in Kraft?

Bis Mitte April können zunächst Verbände und Organisationen Stellung zu dem Gesetzentwurf nehmen, bevor er im Juni dem Landtag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung zugeleitet wird. Das Gesetz, das erstmals allgemeine Grundregeln für guten und sicheren Wohnraum festlegen soll, könnte dann noch im Herbst in Kraft treten, sagte Scharrenbach. Es würde das aus dem Jahr 2021 stammende Wohnraumstärkungsgesetz ablösen.

Quelle: dpa

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