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Nordrhein-WestfalenZehntausende neue "Balkonkraftwerke" in NRW installiert

28.12.2025, 04:32 Uhr
In-Nordrhein-Westfalen-sind-2025-erneut-mehr-als-80-000-Balkonkraftwerke-registriert-worden

Rund 239.000 sogenannte Balkonkraftwerke sind in Nordrhein-Westfalen registriert. 2025 fiel der Zuwachs allerdings etwas geringer aus als im Vorjahr.

Berlin/Düsseldorf (dpa/lnw) - In Nordrhein-Westfalen sind im laufenden Jahr etwas weniger neue "Balkonkraftwerke" als 2024 registriert worden. Bis zum 19. Dezember waren bei der Bundesnetzagentur knapp 82.600 neue Anlagen angemeldet worden. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum waren es gut 84.400 gewesen. Insgesamt waren am Stichtag in NRW rund 239.000 Anlagen in Betrieb.

Die tatsächliche Anzahl dürfte höher liegen, da die Betreiber nach Inbetriebnahme einen Monat Zeit für die Anmeldung haben. Auch werden nach Einschätzung des Bundesverbandes Solarwirtschaft Anlagen nicht angemeldet.

Überschuss wird ins Netz eingespeist - ohne Vergütung

"Balkonkraftwerke" - technisch korrekt heißen sie "Steckersolargerätes" - sind kleine Solaranlagen. Oft werden sie an Balkonen befestigt - daher der Name -, dies ist aber nicht zwingend. Ihre Anschlussleistung ist auf 800 Watt begrenzt.

Bei ausreichend Licht speisen sie ihre Leistung über eine normale Steckdose in das heimische Netz des Besitzers ein, der dadurch weniger Strom von seinem Versorger beziehen muss. Erzeugt sie mehr als man selbst verbraucht, wird der Überschuss ins Netz eingespeist, allerdings ohne Vergütung.

Steckersolargeräte seien eine sinnvolle Möglichkeit, einen Teil des Strombedarfs kostengünstig selbst zu decken und aktiv die Energiewende mitzugestalten, meint der Solarverband. Die Geräte seien beliebt, weil die Käufer sie selbst in Betrieb nehmen könnten und die Anschaffungskosten vergleichsweise niedrig seien: "Die Investition in ein Steckersolargerät amortisiert sich oft schon innerhalb weniger Jahre."

Mietwohnungen: "Ablehnung ohne Begründung nicht mehr zulässig"

Für Miet- und Eigentumswohnungen gilt laut Verbraucherzentrale, dass der Vermieter oder die Eigentumsgemeinschaft zustimmen müssen. Vermietende oder die Eigentümer-Versammlung dürfen die Anfrage aber nur ablehnen, wenn die Installation für sie unzumutbar wäre. "Eine Ablehnung ohne Begründung oder nur aus optischen Gründen ist nicht mehr zulässig", erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Quelle: dpa

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