Rheinland-Pfalz & SaarlandAnklage fordert Freiheitsstrafe für mutmaßliches IS-Mitglied

Ein 46-Jähriger soll sich 2015 in Syrien dem IS angeschlossen haben. Die Anklage bringt ihn mit grausamen Taten in Verbindung. Im Schlussvortrag sieht die Bundesanwaltschaft nicht für alles Beweise.
Koblenz (dpa/lrs) - Im Prozess gegen ein mutmaßliches Ex-Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) hat die Bundesanwaltschaft für schwere Anklagepunkte keine ausreichenden Beweise gefunden. Der 46 Jahre alte Syrer sei zwar wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig zu sprechen, teilten die Vertreter der Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer im Oberlandesgericht in Koblenz mit. In weiteren Punkten sei der Angeklagte aber freizusprechen.
Sie forderten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Die Bundesanwaltschaft warf dem Mann zum Prozessauftakt neben der IS-Mitgliedschaft auch Kriegsverbrechen und Mord vor.
Die Bundesanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass sich der Angeklagte 2015 in Syrien der Terrormiliz IS für rund einen Monat anschloss, als diese seinen damaligen Wohnort Al-Sawana in Syrien einnahm.
Hinrichtungen und Geiselnahme?
In der Anklage hieß es weiter, der Mann habe sich an zwei Hinrichtungen beteiligt, bei denen jeweils zwei Kämpfer der oppositionellen Freien Syrischen Armee (FSA) getötet wurden. Dem Angeklagten wurde zudem vorgeworfen, Zivilisten als Geiseln gefangen genommen zu haben. Im Schlussvortrag sagten die Vertreter der Bundesanwaltschaft jedoch, der Tatvorwurf sei nicht mit der erforderlichen Sicherheit zu belegen.
Das Plädoyer der Verteidigung wird am kommenden Prozesstermin am 24. Februar folgen. Rechtsanwalt Dubravko Mandic hatte zu Beginn des Prozesses erklärt, sein Mandant sei nie Mitglied oder Unterstützer des IS gewesen.
Der Angeklagte saß von März 2023, nachdem er in Mainz verhaftet worden war, bis Anfang Juli 2024 in Untersuchungshaft. Der Zeitraum würde auf eine mögliche Freiheitsstrafe angerechnet werden.
Der Prozess gegen den 46-Jährigen läuft bereits seit April 2024 und zählt bislang 87 Sitzungstage. Wann ein Urteil zu erwarten ist, steht noch nicht fest.