Rheinland-Pfalz & Saarland Fahrlässige Tötung? 34-Jährige nach Unfall angeklagt
24.09.2025, 16:17 Uhr
(Foto: Uwe Anspach/dpa)
Mitte März gerät ein Auto in den Gegenverkehr - drei Menschen werden schwer verletzt. Eine schwer verletzte Frau stirbt später im Krankenhaus. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Landau Anklage erhoben.
Schwegenheim/Landau (dpa/lrs) - Nach einem Autounfall mit drei Schwerverletzten im Landkreis Germersheim ist eine Frau wegen fahrlässiger Tötung angeklagt worden. Eine 55-jährige Schwerverletzte war wenige Tage nach dem Unfall Mitte März bei Schwegenheim im Krankenhaus gestorben, wie Staatsanwaltschaft und Polizei mitteilten. Demnach stand die 34-jährige Angeschuldigte zum Unfallzeitpunkt unter dem Einfluss von Alkohol und Kokain. Ein Bluttest habe einen Alkoholwert von 1,2 Promille ergeben.
Der 34-Jährigen werde zur Last gelegt, den Unfall verursacht zu haben. Sie sei mit ihrem Auto auf die Gegenspur gekommen. Der Fahrer eines entgegenkommenden Autos habe der damals 33-Jährigen noch ausweichen können, hieß es. Ihr Wagen stieß allerdings mit zwei weiteren Fahrzeugen zusammen. Neben der 55-Jährigen erlitten ein 53-Jähriger und die nun Angeschuldigte selbst schwere Verletzungen.
Gericht muss noch über Zulassung der Klage entscheiden
Neben fahrlässiger Tötung wirft die Staatsanwaltschaft Landau der 34-Jährigen zudem fahrlässige Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Bislang habe die 34-Jährige von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Das Schöffengericht Landau muss jetzt über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
Quelle: dpa