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Rheinland-Pfalz & SaarlandIn Paketbranche wird Mindestlohn immer wieder unterschritten

08.05.2026, 10:17 Uhr
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Zollkontrollen zeigen: In der Paketbranche werden Arbeitszeiten oft nicht vollständig vergütet. Was das für den Mindestlohn und Sozialabgaben bedeutet.

Saarbrücken (dpa/lrs) - Bei einer Kontrolle von Paketdienstleistern im Saarland und südwestlichen Rheinland-Pfalz hat der Zoll mehrere Verstöße bei der Bezahlung von Arbeitnehmern festgestellt. Immer wieder würden Arbeitszeiten nicht vollständig oder gar nicht vergütet, teilte die Sprecherin des Hauptzollamtes Saarbrücken mit. Diese führe dazu, dass der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde unterschritten werde.

"Häufig werden dabei Überstunden oder beispielsweise Zeiten für das Beladen der Fahrzeuge nicht entlohnt", sagte die Sprecherin. Aber auch der Einsatz von Subunternehmern habe häufig zum Ziel, Sozialversicherungsbeiträge vorzuenthalten und Steuern zu hinterziehen.

Am vergangenen Mittwoch kontrollierte der Saarbrücker Zoll insgesamt 260 Arbeitnehmer der Kurier-, Express- und Paketbranche. In 15 Fällen habe es einen Verdacht auf Unterschreitung des Mindestlohns gegeben, neunmal einen Verdacht auf Leistungsmissbrauch und einmal auf Schwarzarbeit. Zudem gab es mehrere Ordnungswidrigkeitsverfahren, weil etwa Papiere fehlten.

Quelle: dpa

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