Rheinland-Pfalz & SaarlandMade im Essen kein Reisemangel – Urteil zu Entschädigung

Made im Essen, gesperrte Rutschen, kein Zutritt zu Restaurants - doch das Gericht sieht keinen Reisemangel. Nur ein Detail bringt dem Kläger eine kleine Entschädigung.
Koblenz (dpa/lrs) - Laut Entscheidung des Amtsgerichts Betzdorf und des Landgerichts Koblenz erhält ein Kläger eine Entschädigung von fünf Prozent des Reisepreises wegen einer fehlenden Reiseleitung. Eine Made im Essen und die Nutzungsbeschränkung der Rutschen hingegen brachten keine Preisminderung, wie das Landgericht Koblenz mitteilte. Damit wurde ein Urteil des Amtsgerichts Betzdorf bestätigt.
Ein Urlauber hatte nach einer Pauschalreise in die Dominikanische Republik eine Minderung des Reisepreises verlangt. Er sah die Minderung in mehreren Fällen begründet: Sein fünfjähriger Sohn durfte aus Sicherheitsgründen eine Wasserrutsche wegen einer Mindestgrößenregelung nicht nutzen und hatte keinen Zutritt zu den ausschließlich Erwachsenen vorbehaltenen À-la-carte-Restaurants. Außerdem entdeckte die Ehefrau des Klägers in ihrem Essen einmal ein Fluginsekt und einmal eine Made.
Nach Auffassung der Gerichte begründen diese Umstände keinen Reisemangel. Größenbeschränkungen bei Wasserrutschen seien üblich und dienten der Sicherheit. Die als "adults only" ausgewiesenen Restaurants gehörten zudem nicht zu den gebuchten Leistungen. Auch einzelne Insekten im Essen seien in einem tropischen Reiseland eine hinzunehmende Unannehmlichkeit und kein Hinweis auf hygienische Mängel. Lediglich wegen der fehlenden Reiseleitung sprachen die Gerichte dem Kläger eine Reisepreisminderung zu.