Rheinland-Pfalz & SaarlandVerletzung am Glas: Keine Schuld bei Bäckerei

Ein Mann verletzt sich an einem kaputten Latte-Macchiato-Glas und verlangt 1.500 Euro Schmerzengeld - laut Gericht zu Unrecht.
Frankenthal (dpa/lrs) - Wer sich in einer Bäckerei an einem Latte-Macchiato-Glas verletzt, hat einer Gerichtsentscheidung zufolge nicht unbedingt Anspruch auf Schmerzensgeld. Wie das Landgericht Frankenthal mitteilte, hatte ein Kunde eine Bäckerei im Rhein-Pfalz-Kreis verklagt und 1.500 Euro Schmerzensgeld verlangt. Er habe sich wegen des kaputten Glases am Zungenbändchen verletzt. Das Gericht wies die Klage jedoch ab.
Zwar seien auch Bäckereien grundsätzlich gehalten, alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Verletzungen zu verhindern. In diesem Fall sei aber offen geblieben, ob eine derart scharfkantige Bruchstelle am Glasrand vorgelegen habe, dass sie der Mitarbeiterin hätte auffallen müssen.
Urteil rechtskräftig
Grundsätzlich könne eine eingehende Prüfung jedes Glases auf mögliche Beschädigungen nicht von einer Bäckerei verlangt werden, hieß es. Bereits in erster Instanz hatte das Amtsgericht Speyer die Klage abgelehnt. Die Berufung ist mittlerweile zurückgenommen, die Entscheidung des Amtsgerichts somit rechtskräftig.