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Rheinland-Pfalz & SaarlandWann Wölfe in Rheinland-Pfalz gejagt werden können

06.03.2026, 16:01 Uhr
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Landesweit sind zehn erwachsene Wölfe plus Nachwuchs bekannt. Mit dem neuen Gesetz können Problemwölfe erlegt werden. In Rheinland-Pfalz käme einer infrage.

Koblenz/Mainz (dpa/lrs) - Künftig wird der Wolf auch in Rheinland-Pfalz bejagt werden können. Zum Schutz von Weidetieren hat der Bundestag gerade einen erleichterten Abschuss von Wölfen beschlossen: Das Tier wurde ins Jagdrecht aufgenommen. Unter anderem können damit sogenannte Problemwölfe einfacher getötet werden - etwa wenn sie Zäune überwunden und Schafe gerissen haben.

Bevor die Neuregelung gilt, muss der Bundesrat noch zustimmen. Tritt das Bundesjagdgesetz dann in Kraft, gelten die bundesrechtlichen Regelungen auch direkt in Rheinland-Pfalz, wie das rheinland-pfälzische Umweltministerium in Mainz mitteilt. Es sei aber dennoch sinnvoll, die entsprechenden Regeln dann in das Landesjagdgesetz einzuarbeiten. Dabei werde dann geprüft, ob es noch Anpassungen oder Konkretisierungen im Landesrecht brauche.

Wann kann ein "Problemwolf" erschossen werden?

Nach einem Nutztierriss muss ein von der zuständigen Behörde oder dem Land bestellter Sachverständiger für Wolfsrisse erstens feststellen, dass der Schaden von einem Wolf verursacht worden ist. Und zweitens, dass der Schaden trotz zumutbar ergriffener Herdenschutzmaßnahmen, die geeignet sind, Tiere vor Angriffen durch den Wolf zu schützen, eingetreten ist.

Dann kann laut Ministerium innerhalb eines Radius von 20 Kilometern ausgehend vom Schadensort und innerhalb von sechs Wochen nach dem Riss ein Wolf erlegt werden. Insofern entscheidet nach dieser Regelung der Ort des Nutztierrisses, wo die Jagd auf den Wolf erlaubt ist.

Gibt es überhaupt Problemwölfe im Land?

Der Begriff "Problemwolf" sei nicht rechtlich abschließend definiert, heißt es aus dem Ministerium. Bezeichne man damit Wölfe, die sich Menschen gegenüber problematisch verhielten, seien solche Tiere in Rheinland-Pfalz bisher nicht beobachtet worden.

Wenn man aber allgemein sich auffällig verhaltende Wölfe meint, könnte ein Wolf im Westerwald, GW1896m, als Problemwolf bezeichnet werden. "Dieser ist für überdurchschnittlich viele Übergriffe in der Region verantwortlich", teilte das Ministerium weiter mit. Er hat Herdenschutz-Zäune überwunden, um Tiere anzugreifen.

In Rheinland-Pfalz leben zurzeit ganz oder teilweise fünf Wolfsrudel - vor allem im Westerwald, eins im Hochwald. Hinzu kommt ein männliches Einzeltier im Nordpfälzer Bergland, wie Umweltministerium mitteilt. Insgesamt seien somit zehn erwachsene Wölfe bekannt. Die Zahl der Welpen und Jungtiere in den Rudeln kenne man nicht. Maximal geht man von 15 Welpen aus.

Was sagt der Landesjagdverband zur Neuregelung?

Man habe nicht darauf gepocht, dass der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen werde, sagte Verbandschef Sven Bischoff. "Wir sind keine schießwütigen Vollstrecker, die sich ein Wolfsfell ins Wohnzimmer hängen wollen." Es sei jedoch gut, dass es damit jetzt mehr Rechtsklarheit gebe.

Wenn ein Jäger in dem besagten Zeitraum und Umkreis einen Wolf sehe, dürfe er ihn schießen. "Dann überprüfen die Behörden zum Beispiel mit DNA-Tests, ob es sich bei dem Wolf um den sogenannten Problemwolf handelt. Wenn ja, dann ist erstmal Ruhe. Wenn nein, können die Behörden entscheiden, ob die Bejagung wieder aufgenommen werden soll", führte Bischoff aus.

Für den Jagdverband stellen die Wölfe im Land nicht unbedingt ein Problem dar. "Das Problem haben an erster Stelle die Weidetierhalter, die sind in der Pflicht ihre Tiere zu schützen", sagte Bischoff. "Für die Wildtiere sehen wir derzeit kein Problem in Rheinland-Pfalz, da nicht maßgeblich in die Wildtierbestände eingegriffen wird von den Wölfen." Kritisch werde es erst, wenn die Wolfbestände zu groß werden sollten.

Wie hoch lagen zuletzt die Ausgleichszahlungen für Schäden?

Die Summe an Ausgleichszahlungen für vom Wolf verursachte Schäden an Nutztieren lag 2025 bei gut 33.000 Euro, nach knapp 20.000 Euro im Jahr davor. Zur Förderung von Schutzmaßnahmen für Nutztiere gegen Wölfe hat das Land 2025 fast 773.000 Euro (2024: rund 584.000 Euro) ausgegeben. Dazu gehören etwa in Präventionsgebieten Elektrozäune.

Quelle: dpa

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