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Sachsen-AnhaltBund prüft Konsequenzen nach Sirenen-Fehlalarmen

20.01.2026, 17:25 Uhr
Mit-Foerderung-vom-Bund-wurde-das-Sirenennetz-in-vielen-Kommunen-in-den-vergangenen-Jahren-wieder-aufgebaut-beziehungsweise-modernisiert

Was hinter dem plötzlichen Sirenengeheul in Halle und Querfurt steckt, ist noch unklar. Die Ermittlungen laufen. Die Politik nimmt die Vorfälle sehr ernst.

Magdeburg/Berlin (dpa/sa) - Nach einer möglichen Manipulation an Sirenenanlagen in Halle und Querfurt überdenkt der Bund seine Pläne für die Warnung der Bevölkerung in Krisen und bei Katastrophen. Eine Sprecherin des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) teilte auf Nachfrage mit, "dass die Erfahrungen aus Halle und Querfurt in die weiteren Entwicklungen des Warnsystems einfließen werden". Dazu stehe das Bundesamt mit den betroffenen Kommunen in Kontakt. "Das Bundeswarnsystem unterliegt bereits jetzt höchsten Sicherheitsvorkehrungen", betonte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums.

Innenministerium in Magdeburg nimmt die Fälle sehr ernst

Am 10. Januar war es kurz nach 22.00 Uhr zu einer mehrminütigen Auslösung aller Katastrophenschutzsirenen im Stadtgebiet von Halle/Saale gekommen. Am vergangenen Freitag kam es dann kurz nach 19.00 Uhr zu einer Auslösung einer Katastrophenschutzsirene in Querfurt. In beiden Fällen erfolgte die Auslösung nicht durch die Rettungsleitstelle. "Beide Fälle werden sehr ernst genommen, da das grundlose Auslösen von Katastrophenschutzsirenen das Vertrauen in deren Warnfunktion erschüttern und zur Verunsicherung der Bevölkerung führen kann", hieß es aus dem Innenministerium in Magdeburg.

Ermittlungen sollen abgewartet werden

Das Landeskriminalamt ermittelt zu den Fällen. "Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist festzustellen, dass es sich in Halle (Saale) und Querfurt um zwei unterschiedliche technische Systeme zum Betrieb von Sirenen handelt. Ein technischer Zusammenhang ist nach derzeitigem Stand als unwahrscheinlich anzusehen", erklärte das Innenministerium weiter. Es werde in alle Richtungen ermittelt.

"Ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Verhinderung unbeabsichtigter beziehungsweise grundloser Alarme ergriffen werden müssen, kann und wird nach Auswertung dieser Ermittlungen entschieden", so das Innenministerium.

Quelle: dpa

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