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Sachsen-AnhaltLand will mehr Aufzüge in kommunalen Wohngebäuden fördern

02.05.2026, 10:01 Uhr
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Nicht nur Älteren, sondern auch Familien und nicht vollumfänglich mobilen Menschen soll das zugutekommen. Wie viel Geld es maximal gibt und wo es beantragt werden muss.

Magdeburg (dpa/sa) - Das Land will Fördergelder für den Ein- und Anbau von Aufzügen in Gebäuden kommunaler Wohnungsgesellschaften bereitstellen. "Wir wollen, dass alle Menschen möglichst lange selbstbestimmt in ihrer vertrauten Wohnung und ihrem gewohnten Umfeld bleiben können", erklärte Infrastrukturministerin Lydia Hüskens (FDP). Durch die Förderung soll es in bestehenden Wohngebäuden in Zukunft weniger Barrieren geben.

Insgesamt stehen drei Millionen Euro bereit, wie das Ministerium Infrastruktur und Digitales mitteilte. Auch mit Blick auf die demografische Entwicklung im Land seien An- und Umbau von Aufzügen immer wichtiger. Davon profitierten insbesondere ältere Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität, aber auch Familien mit Kindern.

Die Förderung erfolgt den Angaben nach als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Gefördert werden sollen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 10.000 Euro je Wohnung. Pro Aufzugsanlage soll eine Förderung von maximal 120.000 Euro gewährt werden, hieß es. Anträge könnten ab sofort über die Investitionsbank eingereicht werden.

Quelle: dpa

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