Sachsen-AnhaltNach Angriff auf Journalisten: Verfahren eingestellt

Teilnehmende eines Treffens der Neuen Rechten greifen Fotografen an. Nun hat die Staatsanwaltschaft ihr Ermittlungsverfahren eingestellt. Die Gewerkschaft kritisiert das als fatales Signal.
Schnellroda/Halle (dpa/sa) - Nach einem Angriff auf Fotografen am Rande eines Netzwerktreffens der Neuen Rechten in Schnellroda (Saalekreis) hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen wegen Körperverletzung, Nötigung und Sachbeschädigung eingestellt. Grund dafür sei das Fehlen eines hinreichenden Tatverdachts, sagte die Staatsanwaltschaft Halle der Deutschen Presse-Agentur.
Fotografen nach Aufnahmen bedrängt
Die Fotografen hatten Besucher der Veranstaltung Ende Januar fotografiert und gefilmt, teilte die Polizei mit. Im Anschluss daran hätten etwa 20 bis 30 Veranstaltungsteilnehmer versucht, dies zu verhindern und hätten die Personengruppe um die Fotografen bedrängt, beleidigt, mit Wasser bespritzt, teilweise weggestoßen und auf die Füße getreten, schilderte die Polizei das Geschehen weiter. Niemand sei ernsthaft verletzt worden.
In Schnellroda hatte der vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestufte Antaios-Verlag zu dem Treffen eingeladen. Das "objektiv feststellbare Geschehen" erfülle keinen Straftatbestand, begründet die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens weiter. Das Bespritzen mit Wasser sei demnach eine "straflose Provokation". Auch die Vorwürfe der Sachbeschädigung und Nötigung hätten nicht ausreichend belegen lassen.
Journalisten-Union kritisiert Entscheidung
Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) kritisierte die Entscheidung als "fatales Signal": "Je öfter Angriffe auf Medienschaffende folgenlos bleiben, desto mehr erodiert die Pressefreiheit – und mit ihr die Medienvielfalt als Fundament unserer Demokratie", sagte Danica Bensmail, dju-Bundesgeschäftsführerin. Staatsanwaltschaften müssten für die besondere verfassungsrechtliche Dimension solcher Fälle sensibilisiert werden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist gegen die bereits im April gefällte Entscheidung bislang keine Beschwerde eingelegt worden.