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Sachsen-AnhaltParteien dürfen Adressdaten für Wahlkampf abfragen

06.03.2026, 13:17 Uhr
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(Foto: Michael Kappeler/dpa)

Parteien dürfen ab sofort Adressdaten von Wahlberechtigten für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt abrufen. Wie man der Weitergabe widersprechen kann.

Magdeburg (dpa/sa) - Parteien können seit Freitag (6. März) Adressdaten von Wahlberechtigten in Sachsen-Anhalt für den Landtagswahlkampf abfragen. Darauf weist die Landesbeauftragte für den Datenschutz auf ihrer Internetseite hin. Grundlage ist demnach das Bundesmeldegesetz, das solche Melderegisterauskünfte in den sechs Monaten vor einer Wahl erlaubt.

Übermittelt werden dürfen den Angaben zufolge Vor- und Nachname, ein möglicher Doktortitel sowie die aktuelle Anschrift. Parteien erhalten dabei nicht das komplette Melderegister, sondern nur Daten bestimmter Gruppen von Wahlberechtigten - etwa von Erstwählern oder älteren Menschen. Die Daten dürfen ausschließlich für Wahlwerbung verwendet werden und müssen spätestens einen Monat nach der Wahl gelöscht werden.

Was Parteien nicht dürfen

Nicht erlaubt ist es laut der Datenschutzbeauftragten, die Daten für andere Zwecke zu nutzen, etwa zur Mitgliederwerbung. Telefonische Wahlwerbung sei ohne Zustimmung unzulässig. Auch E-Mails dürften Parteien nur verschicken, wenn die Empfänger zuvor eingewilligt haben. Parteien dürften zwar an Haustüren klingeln und mit Bürgern sprechen, persönliche Daten dabei aber nur erfassen oder speichern, wenn die Betroffenen ausdrücklich einverstanden sind.

Bürger können der Weitergabe ihrer Daten widersprechen. Dafür genügt nach Angaben der Datenschutzbeauftragten eine formlose Erklärung bei der zuständigen Meldebehörde, etwa per Brief oder E-Mail. Der Widerspruch ist demnach kostenlos und gilt dauerhaft.

Nicht rückwirkend gültig

Allerdings wirke er nicht rückwirkend. Wer verhindern möchte, dass seine Daten für den aktuellen Wahlkampf genutzt werden, sollte ihn jetzt schnellstmöglich einlegen. Andernfalls könnten die Daten bereits an Parteien übermittelt worden sein.

In Sachsen-Anhalt wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt.

Quelle: dpa

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