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Sachsen-AnhaltWarum Schwarzfahrer in Sachsen-Anhalt nicht in Haft müssen

08.04.2026, 16:24 Uhr
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Wer ohne gültigen Fahrschein in Bus oder Bahn mitfährt, kann im schlimmsten Fall deshalb vor Gericht verurteilt werden. Wer dann nicht zahlt, muss ins Gefängnis - oder nimmt eine Alternative wahr.

Magdeburg (dpa/sa) - Das Justizministerium in Sachsen-Anhalt will vermeiden, dass Menschen wegen Schwarzfahrens in Haft müssen - das Vergehen jedoch nicht entkriminalisieren. "Grundsätzlich anzumerken ist, dass die gerne in den Blick genommene Herabstufung des sogenannten „Schwarzfahrens“ zur Ordnungswidrigkeit das Problem eines möglichen Freiheitsentzugs nicht wirklich löst", erklärte ein Sprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Zuletzt hatte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) befürwortet, dass das Fahren von Bus und Bahn ohne gültigen Fahrschein nicht mehr als Straftat behandelt wird.

Wie viele Urteile wegen Schwarzfahrens gibt es?

Wer ohne gültigen Fahrschein in Bus und Bahn unterwegs ist, begeht bislang eine Straftat - und riskiert eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Wer gerichtlich verhängte Geldstrafen nicht zahlen kann, riskiert eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe.

Nach Angaben der Landesregierung Sachsen-Anhalts auf eine Anfrage der Linken, gibt es keine Zahlen dazu, wie viele Menschen in den vergangenen Jahren wegen Schwarzfahrens rechtskräftig verurteilt wurden. Unter dem Tatbestand "Erschleichen von Leistungen" waren zwischen 2020 und 2025 den Angaben nach 1.959 Urteile gezählt worden. Es sei anzunehmen, dass darunter "regelmäßig" Fälle von Beförderungserschleichung seien, hieß es.

Ministerium: Entkriminalisierung würde Haft nicht ausschließen

Würde Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit eingestuft, könnte Betroffenen aber ebenfalls Haft drohen, so der Sprecher. "Zahlt er die Geldbuße nämlich nicht, kann Erzwingungshaft angeordnet werden." Derzeit droht den Menschen eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe. Unter dem Strich bleibe das Ergebnis deshalb dasselbe: "nämlich der Aufenthalt des Betroffenen im Gefängnis".

Hubig hatte die derzeit geltende Praxis angesichts überlasteter Gerichte und Gefängnisse infrage gestellt und darauf verwiesen, dass diese Verfahren viele Ressourcen in der Justiz bänden, die anderswo sinnvoller eingesetzt werden könnten. Unter anderem die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) kritisierten eine mögliche Entkriminalisierung.

Gemeinnützige Arbeit als Entlastung der Gefängnisse

Damit Menschen nicht wegen Schwarzfahrens hinter Gitter müssen, bestehe nach einer Verurteilung auch die Möglichkeit, gemeinnützige Arbeit abzuleisten, betonte der Sprecher des Justizministeriums. Ein aktueller Bericht der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg zeige, dass 2025 so insgesamt 353 verurteilte Personen eine Ersatzfreiheitsstrafe abwenden konnten - und damit mehr als 12.200 Hafttage. "Die entsprechende Entlastung des Justizvollzugs ist signifikant", so der Sprecher.

Quelle: dpa

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