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Sachsen-AnhaltStaatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Halles OB

02.03.2022, 11:21 Uhr

Die Impfaffäre um Halles suspendierten Oberbürgermeister spitzt sich zu. Die Staatsanwaltschaft hat bereits Anklage erhoben. Wiegand droht nun ein Verfahren vor dem Landgericht.

Halle (dpa/sa) - Mehr als ein Jahr nach seiner frühzeitigen Impfung hat die Staatsanwaltschaft Halle Anklage gegen den suspendierten Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) erhoben. Es bestehe der hinreichende Verdacht einer gemeinschaftlichen veruntreuenden Unterschlagung und Fälschung beweiserheblicher Daten gegen Wiegand und eine ehemalige Mitarbeiterin. Auch gegen die Frau wurde laut Staatsanwaltschaft Anklage erhoben.

Konkret sollen die beiden vorsätzlich dafür gesorgt haben, "dass neun Mitglieder des (...) Pandemiestabes sowie acht Stadträte" entgegen der damaligen Impfpriorisierung gegen das Coronavirus geimpft wurden. Zudem sollen Wiegand und die Mitarbeiterin "zum Zwecke der Verschleierung dieser Vorgänge und zur Täuschung des Stadtrates" ein Protokoll über eine Sitzung des städtischen Pandemiestabes nachträglich verändert haben. So sei der Eindruck entstanden, das Vorgehen der Angeschuldigten sei von dem Pandemiestab nach Beratung gebilligt worden.

Wiegand nannte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft am Mittwoch eine "Fehlinterpretation der Beweismittel, insbesondere der eindeutigen Zeugenaussagen". "Als Oberbürgermeister verantworte ich die Impfung von Stadträten, Beigeordneten und weiteren Mitgliedern des Katastrophenschutz-Stabes über das Impfzentrum mit Restimpfdosen, ausschließlich mit einer Spritze, die andernfalls hätte verworfen werden müssen", führte Wiegand aus. Das verstoße nicht gegen geltendes Recht. Die bisherigen Ermittlungen legten allerdings laut Staatsanwaltschaft keinen drohenden "verfallsbedingten Verwurf des Impfstoffes" nahe.

Der suspendierte Oberbürgermeister sprach wie bereits einige Male zuvor von konstruierten Vorwürfen, um einen parteilosen Oberbürgermeister vorläufig aus dem Amt zu entfernen. Er werde nun die Frist von vier Wochen nutzen, um "vor dem Landgericht Einwendungen gegen die Eröffnung des Verfahrens zu machen". Das zuständige Landgericht in Halle soll laut Staatsanwaltschaft nun prüfen, ob ein hinreichender Tatverdacht bestehe und dann entscheiden, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. "Wenn ein Gericht meint, das sei strafrechtlich relevant, werde ich das akzeptieren", sagte Wiegand dazu.

Seit Monaten schwelt die Auseinandersetzung um die sogenannte Impfaffäre. Wiegand hatte sich im Januar 2021 frühzeitig gegen das Coronavirus impfen lassen und so mutmaßlich gegen die vom Bund erlassene Impfreihenfolge verstoßen. Auch Stadträte und Verwaltungsmitarbeiter wurden durch Vorgaben Wiegands vorzeitig geimpft. Bei der anschließenden Aufklärung der Causa verwickelte sich Wiegand mehrfach in Widersprüche.

Es folgten seine vorläufige Suspendierung von den Dienstgeschäften durch den Stadtrat, staatsanwaltliche Ermittlungen wegen veruntreuender Unterschlagung sowie eine Disziplinarverfahren des Landesverwaltungsamtes gegen Wiegand. Dieses wurde in den vergangenen Monaten weiter ausgedehnt und die vorläufige Suspendierung aufrechterhalten. Wiegand war vor verschiedenen Instanzen gegen die Suspendierung vorgegangen - bisher ohne Erfolg. Zuletzt scheiterte er mit einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht.

Quelle: dpa

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