Regionalnachrichten
Sachsen-AnhaltUrteil rechtskräftig - Ralf Seibicke behält Ruhegehalt
19.12.2023, 14:15 Uhr

Magdeburg (dpa/sa) - Der Ex-Präsident des Landesrechnungshofs Sachsen-Anhalt, Ralf Seibicke, behält sein Ruhegehalt - ein Mitte August gefälltes Gerichtsurteil ist rechtskräftig. Bis zum 15. Dezember hätten Rechtsmittel eingelegt werden können, was nicht geschehen sei, sagte eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts in Magdeburg am Dienstag auf Nachfrage.
Der Dienstgerichtshof beim Oberverwaltungsgericht des Landes hatte eine Disziplinarklage des Landtagspräsidenten gegen den Ruheständler abgewiesen. Der Landtag hatte erreichen wollen, dass Seibicke sein komplettes Ruhegehalt aberkannt bekommt, weil er eine Nebentätigkeit nicht ordnungsgemäß angezeigt hatte.