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Sachsen-AnhaltWeniger drin als gedacht? Verbraucherschützer zu Füllmengen

10.12.2025, 11:49 Uhr
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Verbraucherschützer fanden in einer Marktstichprobe etliche Unterfüllungen bei Lebensmitteln. Welche Produkte besonders auffielen und was betroffene Konsumenten machen können.

Halle (dpa/sa) - Bei einer aktuellen Marktstichprobe von Lebensmitteln hat die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt teils zu geringe Füllmengen festgestellt. Von 736 untersuchten Lebensmitteln aus sieben Warengruppen waren 57 Produkte (7,7 Prozent) unterfüllt, wie die Verbraucherschützer mitteilten.

"Bei vielen Lebensmitteln stimmen die Angaben, doch in einzelnen Warengruppen sehen wir klare Probleme", sagte Alexander Heinrich Referent bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Besonders häufig stellten die Verbraucherschützer sogenannte Unterfüllungen demnach bei Mehl und Kartoffeln fest. Bei frischen Heidelbeeren, ganzen Mandeln und Frischkäse war den Angaben nach so viel Inhalt wie angegeben zu finden.

Kaffeebohnen besonders auffällig

Ein Ausreißer bei den Stichproben seien Kaffeebohnen gewesen: "Von 46 geprüften Ein-Kilogramm-Packungen wiesen 44 Packungen eine Unterfüllung auf – das sind über 95 Prozent", hieß es. Gewisse Abweichungen bei der Füllmenge seien gesetzlich zwar erlaubt. Doch Unterfüllungen seien nur dann erlaubt, wenn diese durch überfüllte Packungen derselben Charge ausgeglichen werden. In den Stichproben seien aber nur zwei Kaffeebohnen-Packungen mit mehr Inhalt als angegeben gewesen.

Die Verbraucherschützer fordern, dass jede Packung mindestens die auf der Verpackung genannte Nennfüllmenge enthalten müsse.

Empfehlung: Produkte vor Kauf direkt im Supermarkt wiegen

Ansonsten empfehlen die Fachleute, beim Kauf beschädigte Verpackungen zu meiden. Bei Mehl etwa könnte unsachgemäße Lagerung dazu führen, dass Mehl aus der Packung rieselt. Um zu überprüfen, ob tatsächlich so viel drin ist, wie draufsteht, sollten die geeichten Waagen im Supermarkt genutzt werden. Küchenwaagen zu Hause seien dafür meist ungeeignet.

Zudem können sich Verbraucher direkt an die Hersteller wenden oder eine Beschwerde beim zuständigen Landeseichamt aufgeben, wenn sie in den Lebensmittelpackungen etwa deutlich weniger Inhalt feststellen als angegeben.

Quelle: dpa

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