SachsenKabinett beschließt Entwurf für neues Polizeigesetz

Taser, Bodycams und automatisierte Datenanalyse – mit dem Entwurf für ein neues Polizeigesetz will Sachsens Innenminister Schuster auf die Höhe der Zeit. Was sind die Pläne und wann kommt das Gesetz?
Dresden (dpa/sn) - Das sächsische Kabinett hat ein neues Polizeigesetz auf den Weg gebracht. Man befinde sich damit auf der Höhe der Zeit und erfülle die hohen Anforderungen des Verfassungsrechts, bewertete Innenminister Armin Schuster (CDU) den Gesetzentwurf nach der Kabinettssitzung. Die Polizei dürfe tun, "was die Bürger im Land mit Blick auf die veränderte Sicherheitslage und technologische Entwicklung zu Recht erwarten".
Einsatz von Tasern für alle Polizeieinheiten
Nach dem Gesetzentwurf soll die sächsische Polizei ab 2027 sogenannte Distanz-Elektroimpulsgeräte (Taser) als "reguläres Einsatzmittel" einsetzen dürfen. Bislang war das auf Spezialeinheiten beschränkt. Die Geräte sind wegen möglicher gesundheitlichen Folgen der Elektroschocks bei Menschen mit bestimmten Erkrankungen oder unter Drogeneinfluss umstritten. Befürworter sehen dagegen keine gesundheitlichen Risiken.
Einsatz von Drohnen wird geregelt
Zudem wird der Einsatz von Drohnen und die Abwehr von Drohnen geregelt. Sie sollen etwa zur Erkundung von Lagen eingesetzt werden, etwa bei der Suche nach Vermissten oder zur Aufklärung einer Gefahrensituation. Die Abwehr von Drohnen ist beispielsweise durch Laser oder GPS-Störer möglich.
Verdeckte automatisierte Kennzeichenerkennung
Das Gesetz gibt der Polizei die Befugnis zur verdeckten und automatisierten Kennzeichenerkennung. Damit werden die Möglichkeiten zum Wiederauffinden gestohlener Fahrzeuge und der Ergreifung von Autodieben relevant gesteigert.
Ferner soll die Polizei biometrische Daten mit öffentlich zugänglichen Internetdaten abgleichen dürfen. Das dient der gezielten Fahndung nach schweren Straftätern oder Terrorgefährdern, hieß es. So sei beispielsweise die gesuchte RAF-Terroristin Daniela Klette mit diesem Verfahren durch Journalisten enttarnt worden.
Das neue Gesetz schafft eine rechtliche Grundlage zur Einführung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Damit ist die Polizei in der Lage, im Einzelfall und unter Richtervorbehalt verschlüsselte Telekommunikation zu überwachen. Auf dieses Weise soll etwa die Planung schwerer Straftaten aufgeklärt werden.
Einsatz von Bodycams in Wohnungen
Ein weiterer Punkt betrifft den Einsatz von Bodycams in Wohnräumen. Der Datenschutz soll dabei gewährleistet bleiben. Neue Handlungsmöglichkeiten bekommt die Polizei außerdem bei Thema häusliche Gewalt. Das beinhaltet auch eine mögliche elektronische Überwachung Tatverdächtiger.
Automatisierte Datenanalyse
Die Polizei erhält die Befugnis zur Verwendung moderner IT-Systeme bei der Auswertung großer Datenmengen. An Schwerpunkten der Kriminalität soll intelligente Videoüberwachung möglich sein. Die Software erkenne Gefahren und mögliche Straftaten auf Basis von Bewegungsmustern, hieß es: "Das Gesetz ermöglicht biometrischen Echtzeitabgleich nur bei konkretem Fahndungsanlass und mit Richtervorbehalt."
Regierung setzt Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes um
Der Verfassungsgerichtshof hatte im Januar 2024 entschieden, dass das 2019 verabschiedete Polizeivollzugsdienstgesetz in Teilen überarbeitet werden muss. Konkret geht es um die Ausgestaltung gewisser Maßnahmen der Überwachung sowie der Datenerhebung und -weitergabe. 35 Landtagsabgeordnete von Linken und Grünen hatten das Verfahren beantragt. Die Neuregelung muss bis Ende Juni dieses Jahres erfolgen.
Gesetzentwurf soll bis Ende Juni vom Landtag beschlossen werden
Strittigster Punkt bei den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner SPD sei der Datenschutz gewesen, sagte Schuster. Man habe bis zum Morgen verhandelt. Es gebe keinen Dissens mehr. Der Koalition sei das nicht leicht gefallen, weil man von verschiedenen Perspektive komme. Jetzt gehe es darum, "ein sehr gutes Gesetz durch den Landtag zu bekommen". Schuster rechnete damit, dass der Zeitplan bis 30. Juni eingehalten werden kann.
Die Linken im Landtag kündigten an, den Gesetzentwurf genau zu prüfen. Die AfD machte unter anderem geltend, dass sie viele Maßnahmen wie den Taser schon seit Jahren fordert. Die Piratenpartei in Sachsen bezeichnete den Gesetzentwurf als "Katastrophe für die Demokratie".