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SachsenTödlicher Busunfall auf der A9 bei Leipzig - Prozess startet

10.03.2026, 04:02 Uhr
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(Foto: Sebastian Willnow/dpa)

Vier Tote, 46 Verletzte: Nach dem Busunfall bei Leipzig muss sich der Fahrer vor Gericht verantworten. Das Urteil wird noch am selben Tag erwartet.

Leipzig/Eilenburg (dpa/sn) - Es war eines der schlimmsten Busunglücke der vergangenen Jahre: Auf der A9 bei Leipzig verliert am 27. März 2024 der Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug. Der Flixbus mit 54 Menschen an Bord pflügt rund 100 Meter über den Grünstreifen, walzte Gebüsche sowie kleinere Bäume nieder und stürzte schließlich auf die Seite. Vier Frauen im Alter von 19, 20, 43 und 47 Jahren sterben in dem Wrack, 46 Fahrgäste werden verletzt, einige von ihnen schwer.

Knapp zwei Jahre später beginnt an diesem Freitag (13. März) der Strafprozess gegen einen der beiden Busfahrer. Er ist vor dem Amtsgericht Eilenburg angeklagt wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in 46 Fällen. Die Verhandlung findet wegen des größeren Saals nicht in Eilenburg, sondern am Landgericht Leipzig statt. Es ist nur ein Verhandlungstag angesetzt, ein Urteil wird also noch am Freitag erwartet.

Schutzwände schirmen Rettungsaktion ab

Der Doppelstockbus war am 27. März 2024 auf dem Weg von Berlin nach Zürich verunglückt. An Bord waren 54 Menschen, darunter zwei Busfahrer. Mehrere Hubschrauber landen auf der Autobahn, Krankenwagen rasen zur Unfallstelle zwischen der Anschlussstelle Wiedemar und dem Schkeuditzer Kreuz.

Erst nach drei Stunden konnte das verunglückte Fahrzeug mit Hilfe von Gurten aufgerichtet und die Toten sowie Verletzten aus dem Innenraum geholt werden. Dabei hatten mobile Sichtschutzwände die Aktion abgeschirmt. Krankenhäuser in der Umgebung hatten sich für den Großeinsatz gewappnet, die Notaufnahmen wurden alarmiert und Operationssäle sowie Diagnostikräume für eintreffende Patientinnen und Patienten vorbereitet.

Staatsanwaltschaft: Fahrer ließ Sorgfalt vermissen

Der damals 62 Jahre alte Fahrer habe bei fast Tempo 100 die Kontrolle über den Bus verloren, hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Sie geht davon aus, dass der Mann die "im Verkehr erforderliche Sorgfalt" vermissen ließ und dadurch den Unfall verursacht hat. Unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten habe der Fahrer nicht gestanden. Auch technische Mängel hatte der Bus laut Gutachten nicht. Nach Angaben des Busunternehmens war der Fahrer seit Abfahrt in Berlin um 8.00 Uhr am Steuer und habe alle Lenk- und Ruhezeiten eingehalten.

Diskussion um Anschnallpflicht in Reisebussen

Der schwere Unfall hat auch die Diskussion um die Anschnallpflicht in Reisebussen neu entfacht. Diese ist nach Einschätzung des Verbandes der Mitteldeutschen Omnibusunternehmen aber nur schwer durchzusetzen. Zwar würden die Fahrer bei Fahrtantritt und nach Pausen darauf hinweisen, und es gebe Hinweisschilder an den Plätzen, hatte Verbandschef Mario König gesagt. Eine Kontrolle sei für den Busfahrer aber schlichtweg nicht machbar.

Auch ein Sprecher der Dresdner Polizei hatte betont, dass sich Gurt-Verweigerer im Bus schlechter überführen ließen. Die Kontrolle erfolge meistens auf Sicht, wenn man vorbeifahre. Auch technische Möglichkeiten seien begrenzt. Ein Sensor für nicht eingesteckte Gurte, wie er bei modernen Pkw oft verbaut ist, wäre zwar theoretisch möglich, würde aber bei jedem Toilettengang des Fahrgastes Alarm schlagen. Deshalb sei diese Technik, wie in Flugzeugen auch, nicht praktikabel.

Quelle: dpa

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